Darlehensvertrag (MFH) in der Bankfiliale: Kapitalanlage und Altersvorsorge

Gebrauchsabnahme Definition: Bestätigung durch Bauaufsichtsbehörde

Gebrauchsabnahme – Bei einer Gebrauchsabnahme bestätigt die Bauaufsichtsbehörde, dass die errichteten Bauwerke oder Anlagen nach den entsprechenden Vorschriften und Auflagen errichtet wurden. Bei der Bauphase ist die Gebrauchsabnahme der letzte Schritt zum Eigenheim. Nach der Prüfung durch die örtliche Baubehörde, bekommt der Bauherr einen Gebrauchsabnahmeschein.

Lesen Sie hier auch mehr zu Baurecht, Baufirma und Baugrundstück.

Gebrauchsabnahme im Überblick

Das sind die wichtigsten Merkmale der Gebrauchsabnahme:

  • Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde
  • Vorschriften berücksichtigt beim Bau
  • letzte Schritt zum Eigenheim

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