Bauordnungsrechtliche Prüfung (Wiki, Definition): Prüfpflicht technischer Anlagen und Einrichtungen
Bauordnungsrechtliche Prüfung - Die Prüfung nach dem Bauordnungsrecht beschreibt die Prüfpflicht von technischen Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden. Dazu zählen Lüftungsanlagen, Anlagen zum Brandschutz sowie Wärmeabzüge. Die Wirksamkeit und Betriebssicherheit dieser Anlagen muss vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Prüfsachverständigen bestätigt werden. Wenn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde eine Prüfung oder Mängelfreiheit nicht nachgewiesen werden kann, ist die Nutzung des Gebäudes rein formal unzulässig.
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Bauordnungsrechtliche Prüfung zusammengefasst
Hier die bauordnungsrechtliche Prüfung im Überblick:
- Prüfpflicht von technischen Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden
- Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage muss vor erster Inbetriebnahme bestätigt werden
- wenn keine Prüfung oder Mängelfreiheit vorliegt, ist Nutzung des Gebäudes rein formal nicht zulässig
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