Darlehensvertrag (MFH) in der Bankfiliale: Kapitalanlage und Altersvorsorge

Entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag (Wiki, Definition): Dienstvertrag zur Besorgung eines Geschäfts

Entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag – Ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienst- oder Werkvertrag nach § 611 und § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuches, durch den sich eine Vertragspartei (Leistungsschuldner) zur Besorgung eines Geschäfts für die andere Vertragspartei (Leistungsgläubiger) verpflichtet. Als Gegenleistung wird vom Leistungsgläubiger ein Entgelt and den Leistungsschuldner gezahlt.

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Entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag im Überblick

Der Begriff Entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag schnell und einfach erklärt:

  • Dienst- oder Werkvertrag nach § 611 und § 631 BGB
  • Leistungsschuldner verpflichtet sich zur Geschäftsbesorgung
  • Leistungsgläubiger verpflichtet zur Zahlung eines Entgelts

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