Arbeitszimmer (Wiki, Definition): Von Zuhause aus arbeiten

Arbeitszimmer – Das Arbeitszimmer ist ein Zimmer in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus, das von Arbeitnehmern für Zwecke der Heimarbeit genutzt wird. Zum Beispiel wird oftmals das Heimbüro von Selbständigen zwecks Berufsausübung genutzt. Das heimische Arbeitszimmer kann steuerlich abgesetzt werden, solange der ganze Raum allein als Büro genutzt wird. Alle anfallenden Kosten können bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitsplatz hat.

Lesen Sie hier mehr zu den anderen Räumen im Haus Badezimmer, Küche und Wohnfläche.

Arbeitszimmer im Überblick

Der Begriff Arbeitszimmer zusammengefasst:

  • einzelnes Zimmer in den eigenen vier Wänden
  • für die Berufsausübung genutzt
  • steuerlich absetzbar

Beispiele: Arbeitszimmer

Das hier ist ein Arbeitszimmer, dass steuerlich abgesetzt werden kann. Der gesamte Raum dient zur Heimarbeit.

Arbeitszimmer - Raum mit Bücherregalen, einem Holzschreibtisch, Bürostuhl und modernem Notebook.

Hier sehen Sie einen Esstisch, der als Schreibtisch im eigenem Wohnzimmer genutzt wird. So können Sie von Zuhause aus arbeiten, jedoch ist das kein Arbeitszimmer und kann somit nicht steuerlich abgesetzt werden.

Notebook, Notizblock, Handy und Kaffee auf dem Esszimmertisch im Wohnzimmer.

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