Geschäftsräume (Wiki, Definition): abgeschlossener Raum, Inhaber & gewerbliche Nutzung
Geschäftsräume – Als Geschäftsraum wird ein abgeschlossener Raum bezeichnet, welcher von den Inhabern geschäftlich genutzt wird. Diese Räume werden also von den Inhabern genutzt um dort jegliche Art von Geschäften (gewerblich, wissenschaftlich und künstlerisch) durchzuführen. Diese Räume werden für eine gewisse Zeit oder dauerhaft als Geschäftsräume genutzt. Ein Geschäftsraum ist also das Gegenteil eines Wohnraums, welcher von den Eigentümern zum Wohnen und nicht gewerblich genutzt wird.
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Geschäftsräume im Überblick
Hier finden Sie noch einmal das wichtigste zum Thema Geschäftsräume zusammengefasst:
- ein abgeschlossener Raum
- wird geschäftlich genutzt
- wird entweder gewerblich, wissenschaftlich oder künstlerisch genutzt
- werden entweder dauerhaft oder für eine gewisse Zeit benutzt