Wirtschaftsplan – WEG (Wiki, Definition): Kalkulation von Einnahmen & Ausgaben

Wirtschaftsplan (Bedeutung) Immobilien Wiki – Der Wirtschaftsplan einer WEG ist eine Kalkulation der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das kommende Wirtschaftsjahr. Als Grundlage der Kalkulationen dient jeweils die vorangehende Jahresabrechnung. Er bezieht sich dabei immer auf das Gemeinschaftseigentum der WEG und wird nach einer ordnungsgemäßen Verwaltung vom WEG-Verwalter erstellt. Beschlossen wird er von allen Miteigentümern auf der jährlichen Eigentümerversammlung, wobei ein ein einfacher Mehrheitsbeschluss ausreicht. Zudem dient der Wirtschaftsplan als Grundlage für das monatliche Hausgeld, das jeder Eigentümer einer WEG zu leisten hat.

Der Wirtschaftsplan besteht insgesamt aus drei Positionen: Den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, die Anteilsmäßigen Kostenverpflichtungen der Wohnungseigentümer, sowie die Beitragsleistungen der Wohnungseigentümer für Instandhaltungsrücklagen.

Inhalt des Wirtschaftsplans:

  • voraussichtliche Einnahmen und Ausgaben
  • Anteilsmäßige Kosten
  • Beiträge zu Instandhaltungsrücklagen

Lesen Sie hier mehr zu Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Hausordnung.

Wirtschaftsplan: Schnell erklärt

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Wirtschaftsplan zusammengefasst

Hier nochmal der Wirtschaftsplan in Kürze erklärt:

  • Kalkulation der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des kommenden Wirtschaftsjahrs
  • bezieht sich auf Gemeinschaftseigentum
  • wird vom Verwalter erstellt
  • wird mit einfacher Mehrheit auf Eigentümerversammlung beschlossen
  • Grundlage für monatlich zu zahlendes Hausgeld

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