Einheitliche Fassadengestaltung (Wiki, Definition): Veränderung Fassade Mietwohnung

Einheitliche Fassadengestaltung – Wenn Sie als Mieter etwas an Ihrer Fassade verändern möchten, müssen Sie eine Erlaubnis bzw. Zustimmung vom Vermieter einholen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine andere Farbe, eine Veränderung am Putz oder um die generellen Architektur des Hauses handelt. Denn der Eigentümer bzw. Vermieter bestimmt alle Vorkehrungen, die das Erscheinungsbild der Mietwohnungen betreffen. Damit wird ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen bauliche Veränderungen, Baugenehmigungen und Mietvertrag.

Einheitliche Fassadengestaltung in kurz

  • Veränderungen am Haus nur mir Erlaubnis des Vermieters
  • Eigentümer/ Vermieter regelt die einheitliche Fassadengestaltung
  • einheitliches Erscheinungsbild soll gewährleistet werden

Beispiele für Fassaden

Die Fassadengestaltung eines Hauses kann sehr unterschiedlich sein.

Hier ein Beispiel für die Fassade eines Altbauhauses:

Fassade eines Altbaus.

Hier ein Beispiel für eine moderne Fassade aus Glas:

Fassade aus Glas.

Beispiel für die Veränderung einer Fassade:

Veränderung einer Fassade. Fassade wird gelb gestrichten.

Beispiel für Mängel an einer Fassade:

Mängel an Fassade. Putz blättert ab.

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