Welche Kosten trägt der Eigentümer? Schnell erklärt – Kostenverteilung WEG
Welche Kosten trägt der Eigentümer? Wenn Sie eine Eigentumswohnung erstanden haben, werden Sie in einem Mehrparteienhaus automatisch Mitglied in einer WEG. Als Eigentümer müssen Sie also für regelmäßige Kosten für Hausverwaltung, Betrieb und Instandhaltung der Immobilie aufkommen. Doch was genau müssen Sie als Eigentümer bezahlen? Erfahren Sie die Antwort in diesem Beitrag! Zurück zur Übersicht: Kostenverteilung WEG: Häufige Fragen.
Welche Kosten trägt der Eigentümer?
Die Kosten, die ein Eigentümer zu tragen hat, werden als Hausgeld zusammengefasst. Die Hausgeldabrechnung bestimmt die Kosten, die ein Eigentümer zahlen muss. Welche Kosten Sie aber generell zahlen oder vorstrecken müssen, erfahren Sie hier.
Schauen wir uns zunächst in Kürze an, was das Hausgeld eigentlich ist.
Hausgeld – Zahlung von Vorschüssen
Unter einem Hausgeld versteht man die monatlichen Vorschüsse, die monatlich von jedem Wohnungseigentümer an den Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft gezahlt werden. Es ist mit den Zahlungen der Betriebskosten vom Mieter an den Eigentümer zu vergleichen.
Hausgeld = Zu tragende Kosten der Eigentümer
Das Hausgeld ist mit den Nebenkosten für Mieter zu vergleichen, darf aber nicht als das selbe bezeichnet werden.
Hausgeldabrechnung – Kosten der Eigentümer
In der Hausgeldabrechnung werden alle Kosten innerhalb eines Jahres aufgeführt, die für die Unterhaltung des Gemeinschaftseigentums nötig waren, sowie die verbrauchsabhängigen Ausgaben zusammengefasst.
Jeder Eigentümer leistet eine monatliche Vorauszahlung des Hausgeldes, das in der Abrechnung mit den tatsächlich angefallenen Ausgaben verrechnet wird. So kann es für jeden Eigentümer entweder zu einer Nachzahlung oder einer Rückerstattung kommen.
Diese Kosten sind in der Hausgeldabrechnung aufgeführt und müssen von dem Eigentümer vorgestreckt bzw. gezahlt werden:
- Kosten für Wasser / Abwasser
- Kosten für Müllbeseitigung
- Kosten für gemeinschaftliche Heizungsanlage
- Kosten für Gebäudeversicherung
- Kosten für Hausmeister
- Kosten für Treppenhausreinigung
- Kosten für Gartenpflege
- Kosten für Verwaltung
- laufende Kosten für Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums
- Instandhaltungsrücklagen
Nicht alle dieser aufgeführten anfallenden Kosten müssen Sie als Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus selbst zahlen. Einige der Kosten können Sie auf Ihren Mieter umlegen oder steuerlich absetzen.
Umlagefähige Kosten: Mieter zahlt anfallende Kosten
Zu den umlagefähigen Nebenkosten zählen die Kosten, die konkret mit der Nutzung durch den Mieter zusammenhängen.
Diese Kosten lassen sich aus der Hausgeldabrechnung auf den Mieter umlegen:
- Abwassergebühr
- Kosten für den Aufzug
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung
- Gartenpflege
- Beleuchtungskosten
- Sach- und Haftpflichtversicherungen
- Hausmeisterkosten
- Fernsehen, Antenne, Kabelanschluss
- Betrieb eines Wasch- und Trockenraums
- Schornsteinfeger
- sonstige Betriebskosten
Kostenverteilung WEG: Ratgeber
In jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) fallen Kosten an, sei es für Ihr eigenes Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum. Diese Kosten werden nach dem sogenannten gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel umgelegt. Allerdings ist dieser Verteilungsschlüssel je nach WEG ungerecht gehandhabt und muss auf der Eigentümerversammlung geändert werden. Alles, was Sie über die Kostenverteilung in einer WEG wissen müssen und inwiefern sich diese Verteilung ändern lässt, erfahren Sie hier.
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