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Urkundsperson (Wiki, Definition): Notare und spezielle Beamte

Urkundsperson - Eine Urkundsperson ist ein Beamter, der dazu berechtigt ist, öffentliche Beurkundungen oder Beglaubigungen durchzuführen. Eine Urkunde wird beglaubigt, indem sie auf ihre Richtigkeit geprüft wird und anschließend mit dem Dienstsiegel der Person versehen wird.

Man unterscheidet dabei zwischen diesen Urkundspersonen:

Lernen Sie mehr über Amtsgericht, Notar und Gutachten.

Urkundsperson zusammengefasst

Die wichtigsten Merkmale von Urkundspersonen sind:

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