Solarpflicht Hamburg: Photovoltaikanlagen bei Neubau & Dachsanierungen

Solarpflicht Hamburg – Gibt es in Hamburg eine Solarpflicht? Wie in unserem Ratgeber zum Thema Solardachpflicht in Deutschland schon beschrieben, wird von der Bundesregierung diskutiert, ob eine Solardachpflicht für Neubauten sinnvoll ist. Das bedeutet für Sie als Immobilienbesitzer, dass Sie bei einem Neubau oder im Zuge einer Dachsanierung in eine Photovoltaikanlage investieren müssen. Schauen wir uns hier die Solarpflicht in der Hansestadt Hamburg an und welche Konsequenzen diese für Sie als Hausbesitzer mit sich bringt. Hier geht es zurück zum Ratgeber: Solardachpflicht in Deutschland

Solarpflicht Hamburg: Was ändert sich?

Auch Hamburg möchte klimafreundlicher werden und legt Pläne für die kommende Solarpflicht fest. Im Vergleich zu der Solarpflicht in Baden-Württemberg allerdings ist Hamburg mit der Umsetzung etwas später dran als andere Bundesländer. Allerdings stand der Plan in Richtung Klimafreundlichkeit schon Ende 2020 fest. Die Hansestadt legt die Solarpflicht in zwei Schritten fest. Der erste Schritt ist die Pflicht zur Installation einer PV-Anlage bei allen Neubauten zu Beginn des Jahres 2023, der zweite die Installation einer PV-Anlage im Zuge einer Dachsanierung ab Beginn des Jahres 2025.

So plant die Hansestadt Hamburg:

  • Neubauten: Einführung der Solarpflicht ab 01.01.2023
  • bei Dachsanierungen: Einführung der Solarpflicht ab 2025

Ab 2023 werden alle Neubauten mit einer PV-Anlage versehen, egal ob Wohn- oder Nicht-Wohnhaus:

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Werfen wir nun einen genaueren Blick auf die verschiedenen Bereiche, in welchen die Solarpflicht greift.

Solarpflicht für alle Neubauten

Ab dem 01. Januar 2023 ist es für alle Bauantragssteller Pflicht, beim Bau des neuen Hauses, egal ob Wohn- oder Nichtwohngebäude, eine Solaranlage auf dem Dach zu installieren. Dieses Gesetz gilt für alle, die auf ihrem Dach eine Nutzfläche von über 50 m² zur Verfügung haben.

Was gilt für die Solarpflicht bei Neubauten in Hamburg?

  • Gilt ab 01.01.2023
  • Gilt für alle Neubauten
  • Gilt für Wohn- und Nichtwohnhäuser
  • Gilt ab einer Dachfläche über 50 m²

Solarpflicht im Zuge einer Dachsanierung

Nicht nur Neubauten, auch Bestandsgebäude sollen für den Kampf gegen den Klimawandel aufgerüstet werden. Ab dem 01. Januar 2025 gilt die Regelung der Solarpflicht zudem für alle, die eine grundlegende Erneuerung der Dachhaut vornehmen, in Zuge dessen sie eine PV-Anlage zu installieren haben. Auch hier ist jeder betroffen, der über eine Dachfläche von mindestens 50 m² verfügt.

Was gilt für die Solarpflicht bei Dachsanierungen in Hamburg?

  • Gilt ab 01.01.2025
  • Gilt bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut
  • Gilt ab einer Dachfläche über 50 m²

Solarpflicht: Kommt die Pflicht für Photovoltaik-Anlagen?

Sie interessieren sich für das Thema Solarpflicht und wollen eine allgemeine Übersicht über die Beschlüsse der Bundesregierung und den Stand der einzelnen Bundesländer? Hier haben wir einen gesamten Beitrag zum Thema für Sie!

Gibt es eine bundesweite Solarpflicht? Was sind die Starttermine zur Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern? Ab welcher Größe müssen Solaranlagen eingebaut werden? Und was sind die Vor- und Nachteile der Solarpflicht? Lesen Sie in diesem Beitrag alles, was Sie zum jetzigen Stand über die Solardachpflicht wissen müssen.

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