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Solarmieterstrom: Lösung bei der Energiewende? – Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Solarmieterstrom - Auch Mieterstrom genannt als Antwort auf die Energiewende. Es werden im Moment Lösungen für die Energiekrise gesucht. Nun gibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Richtlinien für erneuerbare Energien für Deutschland beinhaltet. Was dieses genau besagt und wie Sie mit Solarzellen auf dem Dach ihres Mehrfamilienhauses als Immobilien-Besitzer daran teilhaben können, erfahren Sie hier.

Eigenverbrauch angesichts Energiekrise: Solar-Mieterstrom

Mit den steigenden Gaspreisen wird Eigenverbrauch immer attraktiver. Eine Möglichkeit die Energieversorgung stabil beizubehalten, liegt bei den Bestandsimmobilien. Unter einem Prozent der deutschen Mehrfamilienhäuser wird mit Solarstrom versorgt. Gerade als Immobilienbesitzer lässt sich hier Geld einsparen und eventuell noch eine Prämie für die Überstromeinspeisung sammeln. Dabei wird der gesammelte Strom, der nicht vom Bewohner verbraucht wird, in das allgemeine Netz eingespeist.

Möglich ist dies mit dem sogenannten Solar-Mieterstrom. Damit kann eine gewisse Grundversorgung für das Gebäude aufgestellt werden. Bei dem Mieterstrom handelt es sich um Photovoltaikanlagen, die auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses angebracht werden. Nach der Anschaffung dieser Solaranlage, können darüber auch andere Bereiche des Energieverbrauchs betrieben werden. Beispielsweise Speicher und Heizungen.

Hier die Vorteile beim Eigenverbrauch mit Solar-Mieterstrom (= eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses) auf einen Blick:

  • Weniger Kosten (momentan: steigende Gaspreise)
  • Bestandsimmobilien erhalten eine hohen Nutzen
  • Prämie für Überstromeinspeisung in das Stromnetz
  • Möglichkeit Heizung & Speicher anzuschließen

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): wichtigste Änderungen

Im Juli 2022 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 2023 verabschiedet. Dabei gibt es hohe Ambitionen, die Energie grüner zu gestalten. Bis 2030 sollen 80% der Stromversorgung in Deutschland aus erneuerbarer Herkunft kommen. Der Strom aus erneuerbaren Quellen müsste auch in andere Bereiche der Energieversorgung eingespeist werden muss, damit diese nachhaltig bleibt. Um das zu gewährleisten müsste sich der Anteil an nachhaltiger Energie nach jetzigem Stand verdoppeln.

Dafür wurden die Fördersätze im EEG verändert.

Das hast sich grundlegend im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geändert:

  • Bis 2030 80% Stromversorgung aus erneuerbaren Energien
  • Dieser Strom muss auch in andere Bereiche eingespeist werden

Auswirkungen auf das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG): Effizienzhaus 55

Mit dem Beschluss der EEG wurden auch Änderungen am bereits bestehenden Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) beschlossen. Das GEG befasst sich zum jetzigen Stand mit einigen Formen von Neubauimmobilien und Sanierungen bei Altbau Gebäuden.

Dabei wurde als Neubaustandard der des Effizienzhaus 55 festgelegt. Aber auch hier gab es Änderungen. Zuvor durften nur 75% Primärenergie verbraucht werden. Nun sind es noch 55%. Primärenergie beschreibt den Gesamtaufwand an Energie bis zur Nutzung. Dies schließt beispielsweise den Verlust beim Transport ein. Die Prozentzahlen werden anhand eines vom Gesetzgeber errechneten Standard festgemacht.

Und so wirkt sich der neue Gesetzesbeschluss auf das bereits bestehende Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) aus:

  • Befasst sich teils mit Neubauten & Sanierung
  • Neubaustandard auf Effizienzhaus 55 festgelegt
  • Änderung Effizienzhaus 55: 55% Primärenergie

Solar-Energie nutzen & sparen? Tipps für Bundesförderungen!

Sie wollen nun Ihre Immobilie mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ausstatten? Hier finden Sie mehr zum Thema Solar-Energie und welche Förderungen Sie dafür beantragen könne.

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