Sach- und Rechtsmängel Kaufvertrag (Wiki, Definition): Mängel im Vertrag festhalten

Sach- und Rechtsmängel Kaufvertrag – Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten, steht Ihnen frei in den Kaufvertrag Sachmängel einzutragen. Sachmängel liegen vor, wenn das Objekt bei der Übergabe, beim Verkauf nicht die Beschaffenheit aufweist, die angegeben ist. Rechtsmängel liegen wiederum vor, wenn das Eigentum durch Rechte Dritter beschränkt ist. Als Rechtsmängel kommen Dingliche Rechte, wie Nießbrauch, Pfandrechte oder Grunddienstbarkeiten in Frage.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen bauliche Veränderungen, Sachverständiger und Sachwert.

Sach- und Rechtsmängel Kaufvertrag kurz erklärt

  • Sachmängel: Objekt weist Mängel auf, die nicht eingetragen sind
  • Rechtsmängel: Dingliche Rechte, Nießbrauch, Pfandrechte, Grunddienstbarkeiten

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