Mietervorkaufsrecht (Wiki, Definition): Mieter tritt anstelle des Kaufinteressenten in Kaufvertrag ein

Mietervorkaufsrecht (Bedeutung) Immobilien Wiki – Besteht für eine Immobilie ein Mietervorkaufsrecht, darf der Mieter als Vorkaufsberechtigter die Immobilie für sich beanspruchen und anstelle des interessierten Käufers in den Kaufvertrag eintreten. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Wohnungsräume nach Überlassung an den Mieter in Wohneigentum umgewandelt und die an Dritte verkauft werden sollen.

Um vom Mietervorkaufsrecht Gebrauch machen zu können, muss der Mieter eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Verkäufer abgeben und die Immobilie zu gleichen Kaufvertragsbedingungen kaufen, die mit dem vorherigen Kaufinteressenten ausgemacht wurden.

Das Mietervorkaufsrecht greift jedoch nicht, wenn der Verkauf an einen Verwandten oder Haushaltsangehörigen erfolgt.

Lesen sie hier mehr zu Eigenbedarfskündigung, Nutzungsrecht und Dingliches Recht.

Mietervorkaufsrecht im Überblick

Der Begriff der Mietervorkaufsrecht kurz zusammengefasst:

  • Mieter darf als Vorkaufsberechtigter Immobilie vor Dritten erwerben
  • Voraussetzung: Wohneigentum soll verkauft werden
  • Einreichung einer entsprechenden Erklärung notwendig
  • gleiche Kaufvertragsbedingungen wie mit vorherigen Kaufinteressenten
  • Ausnahme: Immobilienverkauf an Verwandte oder Haushaltsangehörige

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