Nachmieterklausel (Wiki, Definition): Mieter sucht Nachmieter

Nachmieterklausel – Eine Nachmieterklausel kommt oftmals in Zusammenhang mit einem Kündigungsausschluss in einem Mietvertrag vor. Die Klausel besagt, dass der Mieter Nachmieter vorschlagen darf, wenn er vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen möchte. Der Nachmieter übernimmt denn Mietvertrag zu den gleichen vertraglichen Bedingungen und steigt im Austausch zum derzeitigen Mieter in den Vertrag ein.

Man unterscheidet zwischen einer echten Nachmieterklausel und unechten Nachmieterklausel.

Lernen Sie mehr über Mietrecht, Mietzins und Staffelmietvertrag.

Nachmieterklausel im Überblick

Der Begriff Nachmieterklausel zusammengefasst:

  • Mieter muss Nachmieter vorschlagen um vorzeitig aus dem Mietvertrag auszutreten
  • Zwei Arten von Nachmieterklauseln: echte und unechte
  • Nachmieter übernimmt die Konditionen des bestehenden Mietvertrags

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