Offenbarungspflicht (Kaufvertrag) / Aufklärungspflicht (Wiki, Definition)

Offenbarungspflicht – Sobald entschieden wurde, eine Immobilie zu kaufen, muss der Erwerber über alle wichtigen Punkte des Kaufs aufgeklärt werden. Eine Offenbarungspflicht existiert dann, wenn der Verkäufer sich verpflichtet fühlt, bestimmte Gegebenheiten der Immobilie darzulegen und der Kaufinteressent erwarten kann, dass der Verkäufer ihn ehrlich aufklärt. Der Begriff wird auch anders Aufklärungspflicht genannt.

Lesen sie hier mehr zu Kaufvertrag, Mietvertrag und Notarkosten.

Offenbarungspflicht kurz erklärt

Hier die Offenbarungspflicht zusammengefasst:

  • Verkäufer klärt wichtige Gegebenheiten der Immobilie mit dem Kaufinteressenten
  • Offenbarungspflicht = Aufklärungspflicht

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