Kaufpreissammlung (Wiki, Definition): Dokumentiert vom Gutachterausschuss

Kaufpreissammlung – In der Kaufpreissammlung werden alle Kaufverträge von der örtlichen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, erfasst und inhaltlich ausgewertet, in denen ein Grundstück gegen Entgelt oder im Tausch übertragen werden (oder ein Erbbaurecht begründet wird). Sachverständige dürfen auf die Kaufpreissammlung zugreifen. Das hilft bei der  Bewertung von Immobilien im Vergleichswertverfahren.

Kaufpreissammlung schnell erklärt

  • Erfassung aller Eigentumswechsel von Grundstücken
  • Inhaltliche Erfassung von Kaufverträge
  • Erhebung durch örtlichen Gutachterausschuss
  • Anwendungen: Vergleichswertverfahren (Bewertung)

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