Fix & Flip Spekulationssteuer: Wann ist sie fällig?
Fix & Flip Spekulationssteuer - Die Fix & Flip Strategie ist eine schnelle Methode, um Vermögen mit dem Gewinn aus dem Kauf und der Verschönerung von Immobilien aufzubauen. Doch wie es bei allen Geschäften üblich ist, muss Gewinn versteuert werden. Hier werden alle Fragen zur Spekulationssteuer geklärt. Was ist die Spekulationssteuer, wie hoch ist sie und wann fällt diese an? Hier ein kleiner Einblick, wie Sie Steuern sparen können, auch beim Flippen von Haus und Wohnung. Tipp: Lernen Sie hier noch mehr über Fix & Flip 2024.
XXL-Tipps finden Sie hier: Fix & Flip Ratgeber.
Fix & Flip Spekulationssteuer: Wann ist sie fällig?
Die Spekulationssteuer (auch als Haltefristbesteuerung bekannt) ist eine Steuer, die in Deutschland auf die Einnahmen vom Verkauf von Immobilien erhoben wird, die innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf erworben und verkauft werden.Alles über die Spekulationssteuer in unserem Ratgeber:
Ziel beim Fix & Flip ist die Aufwertung und der zeitnahe Verkauf der Immobilie. Wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf verkauft wird, unterliegt der Gewinn der Spekulationssteuer. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel, wie zum Beispiel bei Verkäufen von Eigenheimen.
In unserem Spekulationsfrist Rechner kann der Zeitraum einfach bemessen werden.
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Es gibt auch einige Vorsichtsmaßnahmen, die man ergreifen kann, um die Spekulationssteuer zu vermeiden oder zu minimieren, wie zum Beispiel das Strukturieren des Kaufs und Verkaufs als Geschäftsverkauf oder das Vermieten der Immobilie länger als 10 Jahre. Außerdem spielt der Eigennutz eine entscheidende Rolle. Nutzen Sie Ihre Immobilie selbst für drei Jahre und veräußern Sie dann oder Sie nutzen Ihre Immobilie nach einer Vermietung weitere zwei Jahre selbst, können diese steuerfrei verkauft werden.
Die Maßnahmen im Überblick:
- Fix & Flip als Geschäftstätigkeit
- Eigennutz von 3 Jahren
- Vermietung von 10 Jahren
- Vermietung mit anschließendem Eigennutz von 2 Jahren
Spekulationssteuer berechnen: Formel, Beispiel & Online Rechner
Die Berechnung der Spekulationssteuer durch das Finanzamt erfolgt auf Grundlage des Gewinns aus dem Verkauf einer Immobilie und nicht auf Basis des Verkaufswerts. Um diesen Gewinn zu ermitteln, subtrahieren Sie den Anschaffungswert der Immobilie sowie die Werbungskosten vom erzielten Verkaufspreis. Die Werbungskosten sollten im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie entstanden sein.
So berechnet das Finanzamt die Spekulationssteuer:
Verkaufspreis - Anschaffungswert + Werbungskosten = Grundlage des Gewinns
Beispielrechnung der Spekulationssteuer
Nehmen Sie folgende Fakten an:
- Sie haben eine Immobilie für 150.000 € gekauft
- Die Renovierungskosten betragen 30.000 €
- Sie können die Immobilie für 250.000 € weiterverkaufen
Die Berechnung der Grundlage des Gewinns für die Spekulationssteuer lautet damit:
250.000 Euro - (150.000 Euro + 30.000 Euro) = 70.000 Euro
Der Grundlage des Gewinns beträgt 70.000 Euro. Diese Summe muss im nächsten Schritt für die Berechnung der Spekulationssteuer herangezogen werden.
Die genaue Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Haltefrist der Immobilie und den individuellen Steuersätzen. Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie wird nach Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Dieser Gewinn wird im Jahr des Verkaufs versteuert und kann nicht über mehrere Jahre verteilt werden.
Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass bei höheren Einkommen der Grenzsteuersatz schnell erreicht werden kann. Die Steuersätze beginnen bei 42 Prozent für Einkommen über 57.052 Euro (bei Alleinstehenden) und können durch Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuern und Reichensteuer weiter steigen. Nach dem § 23 des EStG wird dieses private Veräußerungsgeschäft bzw. der Verkaufsgewinn als "Sonstige Einkünfte" in Ihrer Steuererklärung angegeben.
Um die Spekulationssteuer zu berechnen, müssen Sie Ihr Einkommen kennen, das Sie mit der Einkommenssteuer zu versteuern haben. Der Verkaufsgewinn aus dem Immobilienverkauf wird Ihrem Einkommen hinzugerechnet.
Merken Sie sich also Folgendes:
Grundlage des Gewinns + Einkommen = zu versteuerndes Einkommen
Wenn Sie Ihre persönliche Spekulationssteuer berechnen möchten, können Sie den Lohn- und Einkommenssteuer-Rechner des Bundesministeriums für Finanzen nutzen. Hier müssen Sie nur noch die 2 Angaben machen:
- Berechnungsjahr
- Persönliche Verhältnisse (verheiratet, Partnerschaft oder alleinstehend)
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