Erneute Erhöhung des Leitzinses: Wie die EZB auf die voranschreitende Inflation reagiert
Erhöhung des Leitzinses durch EZB - Die Inflation schreitet immer weiter und schneller voran. Um dieser entgegenzuwirken, hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins innerhalb kürzester Zeit dreimal erhöht - zuletzt am 27. Oktober 2022. Durch die erneute Erhöhung bangen nun viele Immobilienkäufer, dass diese Auswirkungen auf ihr Investment hat. Was müssen Investoren jetzt beachten? Und welche Auswirkungen hat die Erhöhung? Hier alle Neuigkeiten zur Erhöhung des Leitzinses im Überblick!
Erneute Erhöhung des Leitzinses durch die EZB
Wie bereits im Juli und September geschehen, sucht die EZB noch immer einen Weg, die rasant steigende Inflation auszubremsen und erhöht den Leitzins weiter. Das Ziel: eine jährliche Inflationsrate von 2%.
Um den Euro wieder zu stärken, müssen Banken nun das erste mal seit 2011 wieder Zinsen zahlen, wenn sie sich Geld bei der EZB leihen. Die EZB erhoffte sich so, weniger Geld in Umlauf zu bringen und die Inflation ausbremsen zu können.
Bei der ersten Leitzinserhöhung im Juli 2022 von 0 auf 0,5%, lag die europaweite Inflationsrate bei 7,6%. Da diese jedoch bis September 2022 weiter auf ein Rekordhoch von 9,9% gestiegen ist, blieb der gewünschte Effekt, den die Erhöhung des Leitzinses bringen sollte, aus. Nun wird der Leitzins weiter um 0,75% angehoben.
Die EZB erhöht den Leitzins am 27. Oktober um weitere 0,75%, womit dieser auf 2% angehoben wird.
Obwohl die Leitzinserhöhung in erster Linie Auswirkungen auf die Banken hat, fragen sich nun viele Investoren wie bereits im Juli, mit welchen Folgen sie für ihre Immobilienfinanzierung rechnen müssen.
Auswirkung der Erhöhung auf Immobilienkäufer
Über den steigenden Leitzins müssen Sie sich als Immobilienkäufer keine Sorgen machen. Die Erhöhung des Leitzins durch die EZB hat auf Immobilieninvestoren keine direkten Auswirkungen.
Die Leitzinserhöhung hat keine Auswirkungen auf Immobilienkäufer.
Auch wenn Immobilienkäufer von Bestandsimmobilien verschont bleiben, sieht es bei der Baufinanzierung anders aus. Hier steigen die Zinsen auch für Sie als Bauherr an. Schauen wir uns an, wie es mit den Zinsen bei der Baufinanzierung aussieht.
Steigende Zinsen für Baufinanzierungen
Lediglich die Zinsen für Baufinanzierungen bei Kreditinstituten können steigen, da diese versuchen, den Leitzins, den sie an die EZB zahlen müssen, auszugleichen.
Da die Bauzinsen bereits vor der Erhöhung des Leitzinses nach jahrelanger Niedrigzinsphase bis Mitte 2022 bereits auf mehr als 3 Prozent gestiegen sind, gehen viele Experten davon aus, dass die Banken durch die erneute Erhöhung des Leitzinses diesen an ihre Kunden in Form von höheren Bauzinsen weiter geben.
Steigende Zinsen für Baufinanzierungen im Überblick:
- Zinsen für Baufinanzierungen können steigen
- Kreditinstitute versuchen Zinsen an Leitzins anzupassen
Somit kann der Leitzins an Sie als Immobilienkäufer weitergegeben werden, muss aber nicht. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem finanzierenden Kreditinstitut, oder sprechen Sie das Thema vor der nächsten Finanzierung an.
Prognose: Leitzins wird weiter erhöht
Um wieder Herr der Lage zu werden, hat die EZB bereits weitere Leitzinserhöhungen in den kommenden Monaten angekündigt.
Die Erhöhungen sind abhängig davon, ob der gewünschte Effekt einer verlangsamten Inflationsrate eintritt, oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die EZB abermals kontrollierend eingreifen und den Leitzins abermals erhöhen. Dabei ist die nächste Zinsentscheidung der EZB auf den 15. Dezember 2022 datiert.
Die Finanzexperten der EZB sind der Meinung, dass die europaweite Inflationsrate bis 2024 um mehr als die Hälfte gesunken ist und einen Punkt von 2,3% erreicht hat. Das würde dann in weitem Sinne dem gesetzten Ziel einer Inflationsrate von 2% entsprechen.
Prognose im Überblick:
- EZB hat weitere Leitzinserhöhungen angekündigt
- sind abhängig von der Entwicklung der Inflationsrate
- nächste Zinsentscheidung der EZB: 15. Dezember 2022
Am 15. Dezember wird in der EZB erneut über die Leitzinsentwicklung entschieden: