Eigentumsgarantie (Wiki, Definition): Elementares Grundrecht
Eigentumsrecht – Hierbei handelt es sich um ein grundlegendes Grundrecht. Als Eigentum werden Gegenstände, sowie Vermögensrechte bezeichnet. Die Eigentumsgarantie besteht nur innerhalb der Grenzen des Eigentums. Inhalte und Grenzen des Eigentums werden durch Gesetze, wie der Baurechtsbestimmung definiert. Mit Eigentum verpflichtet man sich auch, dass der Gebrauch dem Wohl der Allgemeinheit dient.
Lesen Sie hier mehr zu Eigentümer, Eigentümergemeinschaft und Eigentumsrecht.
Eigentumsgarantie in Kürze
Die wichtigsten Merkmale zu Eigentumsgarantie
- Wesentliches Grundrecht
- Eigentum sind Gegenstände/Vermögensrechte
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