Doppeltätigkeit (Wiki, Definition): Makler, Unparteilichkeit & Neutralitätspflicht

Doppeltätigkeit – Eine Doppeltätigkeit liegt vor, wenn ein Immobilienmakler gleichzeitig für zwei Parteien agiert, wie zum Beispiel für den Käufer und den Verkäufer.  Wenn dieser Fall vor liegt und der Makler für beide Seiten die Position des Vermittlers übernimmt, ist er zur Unparteilichkeit verpflichtet. Diese sogenannte Neutralitätspflicht verbietet es dem Makler, einer Partei einen besseren Kaufpreis, zum Beispiel aus Sympathie, zukommen zu lassen, als der anderen.

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Doppeltätigkeit Erklärung

Hier in Kürze, was die Doppeltätigkeit bedeutet:

  • Makler, der zwischen zwei Parteien vermittelt
  • zur Unparteilichkeit verpflichtet
  • Neutralitätspflicht muss eingehalten werden

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