Abstandsfläche (Wiki, Definition): Bauliche Anlagen, Flächen & Regelungen nach Bundesland

Abstandsfläche – Abstandsflächen sind nach deutschem Baurecht jene Flächen, die zwischen baulichen Anlagen freizuhalten sind, um die Privatsphäre, Belüftung und Lichteinstrahlung ebenjener Anlagen zu gewährleisten und der Feuerwehr bei Brandfällen genügend Raum für Löscharbeiten zu schaffen. Der mindestens einzuhaltende Abstand entspricht der Gebäudehöhe, multipliziert mit einem Wert zwischen 0,2 und 1 – je nach Bundesland. Außerdem ist entscheidend, ob sich das Grundstück im Kerngebiet oder am Rand einer Kommune befindet. Abstandsflächen erstrecken sich stets über die volle Breite einer Fassade. Sonderbauteile wie Balkone oder Erker müssen jedoch nicht extra berechnet werden. Trotz Abstandsregelung dürfen in den meisten Bundesländern bestimmte, meist kleinere Bauwerke auch auf sonst freizuhaltenden Flächen errichtet werden

Lesen Sie hier mehr zum Thema bauliche Veränderungen, Grundstück und Grundstücksgrenze.

Abstandsfläche erklärt

Hier finden Sie nochmal alles Wichtige zur Abstandsfläche:

  • Gewährleistung von Privatsphäre, Belüftung und Lichteinstrahlung
  • sichern einen unbebauten Raum zwischen zwei Bauwerken oder zu verschiedenen Grenzlinien hin
  • Abstandsregelungen abhängig von Bundesland
  • Balkone oder Erker werden nicht mit eingerechnet

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