Abschreibungssätze (Wiki, Definition): Höhe der Wertminderung einer Immobilie

Abschreibungssätze – Als Eigentümer einer Immobilie können Sie die Wertminderungen Ihres Objekts von der Steuer abschreiben und somit Steuern sparen. Wie viel Sie jährlich abschreiben dürfen, ist im Einkommenssteuergesetz (EstG) geregelt. Unterschieden wird dabei zwischen zwei Abschreibungssätzen.

Ausgegangen wird hier von einer linearen Abschreibung, bei der die Höhe der Wertminderungen über den gesamten Abschreibungszeitraum gleich hoch bleibt. Ausschlaggebend für die Höhe ist das Baujahr der Immobilie.

Bei Immobilien, die vor dem 31. Dezember 1924 gebaut worden sind, können die Anschaffungskosten der Liegenschaft über einen Zeitraum von 40 Jahren jährlich um 2,5 Prozent abgeschrieben werden. Für alle Objekte, die nach dem 31. Dezember 1924 gebaut worden sind, gilt ein Abschreibungssatz von 2 Prozent über einen Absetzungszeitraum von 50 Jahren.

Lesen Sie hier mehr zu Absetzung für Abnutzung, Restnutzungsdauer und Alterswertminderung.

Abschreibungssätze kurz zusammengefasst

Alles Wichtige rund um die Abschreibungssätze auf einen Blick:

  • Abschreibung von Wertminderungen des Objekts
  • geregelt nach Einkommenssteuergesetz (EstG)
  • Baujahr vor 31. Dezember 1924: 2,5% jährlich über 40 Jahre
  • Baujahr nach 31. Dezember 1924: 2% jährlich über 50 Jahre

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