Grundbuchordnung: Tisch, Buch, Hammer, Waage, Recht

Rechtsfrucht (Wiki, Definition): Ertrag aus Rechten und Sachen

Rechtsfrucht – Rechtsfrüchte sind die Erträge, die Jemand aus einer Sache oder einem Rechtsverhältnis gewährt. Bei einem Pachtvertrag über Ackerland ist es beispielsweise der Gewinn, der mit den landwirtschaftlichen Erzeugnissen erzielt wird.

Beispiele für Rechtsfrüchte:

Lernen Sie mehr über den Sonderfall Pacht, Pächter und Verpächter.

Rechtsfurcht kurz erklärt

Der Begriff Rechtsfrucht zusammengefasst:

  • der Ertrag (Gewinn) der aus einer Sache oder einem Rechtsverhältnis gezogen wird
  • Rechtsverhältnis = beispielsweise Pachtvertrag über ein Ackerland

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