Unabdingbare Bestimmungen WEG (Wiki, Definition): Beschränkungen Wohnungseigentumsgesetz

Unabdingbare Bestimmungen – Die unabdingbaren Bestimmungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft beziehen sich auf das Wohnungseigentumsgesetz und sind Beschränkungen, die sich aus diesem Gesetz ergeben. Unabdingbare Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes sind die, deren Regelungen durch eine Vereinbarung der Eigentümer weder aufgehoben, noch abgeändert werden können. So kann die Gemeinschaftsordnung nur unter Berücksichtigung der unabdingbaren Bestimmungen geändert werden.

Lesen Sie hier mehr zu Hausordnung, Eigentümerversammlung und Beschlüsse.

Unabdingbare Bestimmungen zusammengefasst

Hier die unabdingbaren Bestimmungen nochmals in Kürze:

  • Beschränkungen aus Wohnungseigentumsgesetz
  • dürfen weder aufgehoben noch abgeändert werden

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