Grundstückskaufvertrag (Wiki, Definition): Grundbucheintrag, Notar & Regelungen

Grundstückskaufvertrag – Der Grundstückskaufvertrag ist ein Vertrag, der den Erwerb von Grundstücken regelt. Der Kaufvertrag ist nur gültig, wenn dieser von einem Notar beglaubigt wurde. In diesem Vertrag werden Angelegenheiten, wie der Kaufpreis, Kaufdatum bzw. Datum der Übergabe und die Klärung, wer zum Beispiel die Notarkosten übernimmt, festgelegt. Beim Aufsetzten eines Grundstückskaufvertrags sollte folgendes beachtet werden: Der neue Besitzer bzw. der Käufer muss in das Grundbuch eingetragen werden.

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Grundstückskaufvertrag im Überblick

Hier finden Sie die Definition von Grundstückskaufvertrag in Stichpunkten zusammengefasst:

  • Vertrag regelt Grundstückserwerb
  • muss notariell beglaubigt werden
  • Vertrag regelt rechtliche Angelegenheiten
  • neuer Besitzer muss ins Grundbuch eingetragen werden

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