Zweitwohnsitzsteuer (Wiki, Definition)

Zweitwohnsitzsteuer – Manche Städte oder Gemeinden erheben eine Zweitwohnsitzsteuer. Wer sich länger als sechs Monate an einem Ort aufhält und bereits in Deutschland gemeldet ist d. h einen Erstwohnsitz hat, muss eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen.

Hier noch die Definitionen von Erstwohnsitz, Elternhaus und Eigentumswohnung zum Nachlesen.

Zweitwohnsitzsteuer im Überblick

Der Begriff Zweitwohnsitzsteuer im Überblick:

  • Steuer bei mehreren Wohnungen
  • erhebt die Gemeinde
  • nicht unter 6 Monaten fällig

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