Wird ein Bausparvertrag versteuert? Schnell erklärt – Bauspar Ratgeber

Wird ein Bausparvertrag versteuert? Vielleicht haben Sie in unserem Ratgeber Bausparvertrag schon gelernt, welche Beträge beim Bausparen versteuert werden müssen. Falls nicht, hier die Informationen zum Thema Bausparvertrag versteuern zusammengefasst. Auf der Suche nach einem Bausparvertrag? Vergleichen Sie sofort aktuelle Konditionen für Ihren Bausparvertrag in unserem Bauspar-Rechner.

Wird ein Bausparvertrag versteuert?

In Deutschland werden die Zinseinkünfte aus einem Bausparvertrag versteuert. Daneben müssen Tilgungszuschüsse und Bauspardarlehen, die aus einem Bausparvertrag ausbezahlt werden, in der Regel als Einkommen versteuert werden. Der Tilgungszuschuss gilt als zusätzliches Einkommen und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Der Bauspardarlehen hingegen, unterliegt einer begünstigten Besteuerung, das heißt es gibt Abzüge und steuerliche Vergünstigungen die man in Anspruch nehmen kann.

Bausparvertrag versteuern zusammengefasst:

  • Zinseinkünfte werden in Deutschland versteuert
  • Einkommenssteuer auf ausgezahlte Tilgungszuschüsse und Bauspardarlehen
  • Bausparvertrag muss in der Steuererklärung angegeben werden

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Gibt es einen Freibetrag?

Steuern fallen erst an, wenn die Zinsen mehr als 800 Euro pro Jahr betragen. Sie können bei Ihrer Bausparkasse einen Freistellungsauftrag bis zu dieser Höhe einrichten. Dadurch führt die Bank erst gar keine Steuern ab, wenn Ihre Kapitalerträge unterhalb dieses Betrags liegen. Der Freibetrag gilt für alle Kapitalanleger. Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bausparkasse hinterlegt haben, können Sie sich das Geld über Ihre jährliche Steuererklärung zurückholen.

Die Informationen zum Freibetrag zusammengefasst:

  • Zinseinkünfte müssen erst über 800 Euro versteuert werden
  • Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse hinterlegen
  • bei gezahlter Steuer unter Freibetrag: Rückholung über Steuererklärung

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