Wann wird ein Bausparvertrag zuteilungsreif? Schnell erklärt – Bauspar Ratgeber

Wann wird ein Bausparvertrag zuteilungsreif? Vielleicht haben Sie in unserem Ratgeber Bausparvertrag schon gelernt, wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird und welche Voraussetzungen über die Zuteilung während der Zuteilungsphase entscheiden. Falls nicht hier alle Informationen zur Zuteilung zusammengefasst.

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Zuteilung des Bausparvertrags: Was bedeutet zuteilungsreif?

Sobald Sie den vereinbarten Anteil der Bausparsumme in der Sparphase erreicht haben, wechselt Ihr Vertrag in die zweite Phase – die Zuteilungsphase. In dieser Phase wird die Bewertungszahl ermittelt, welche über die Reihenfolge der Zuteilungsreife entscheidet. Zuteilungsreif bedeutet in dem Zusammenhang, dass alle Voraussetzungen für die Auszahlung der Bausparmittel des Bausparvertrags erfüllt sind und ein Auszahlungstermin ab welchem das Darlehen verfügbar ist angekündigt wird.

Zuteilungsreif: Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Bausparmittel sind erfüllt und ein Auszahlungstermin wird festgelegt.

Zeitpunkt: Wann wird ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Ein Bausparvertrag wird dann zuteilungsreif, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, um das angesparte Geld in Form eines Darlehens zur Finanzierung einer Immobilie zur Verfügung zu stellen. Diese Voraussetzungen können von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich sein, aber in der Regel sind folgende Bedingungen erforderlich.

Voraussetzungen für die Zuteilungsreife:

  1. Ausreichendes Eigenkapital: In der Regel müssen Bausparer eine bestimmte Eigenkapitalquote erfüllen, um ein Darlehen aus dem Bausparvertrag aufnehmen zu können. Diese Quote kann von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich sein und kann beispielsweise 20% bis 50% betragen.
  2. Erreichen der notwendigen Bewertungszahl: Die Bewertungszahl wird anhand des Bewertungszahlfaktors errechnet und legt die Reihenfolge der Zuteilung fest. Bausparer müssen einen im Vertrag festgelegten Score erreichen um zuteilungsberechtigt zu sein.
  3. Erfüllung der Bedingungen des Bausparvertrags: Bausparer müssen alle Bedingungen des Bausparvertrags erfüllt haben, um das Darlehen aufnehmen zu können. Dazu gehört beispielsweise die Einhaltung der Mindestbeiträge oder die Erfüllung von bestimmten Altersvoraussetzungen.
  4. Vorliegen eines gültigen Darlehensantrags: Um ein Darlehen aus dem Bausparvertrag aufnehmen zu können, muss ein gültiger Darlehensantrag vorliegen, der von der Bausparkasse bearbeitet wird.

Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Bausparvertrag zuteilungsreif und das angesparte Geld kann in Form eines Darlehens zur Finanzierung einer Immobilie verwendet werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Zuteilung eines Bausparvertrags nicht automatisch erfolgt und dass die Bausparkasse das Recht hat, den Antrag auf Aufnahme eines Darlehens abzulehnen.

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