Teilrechtsfähigkeit (Wiki, Definition): Aktive Teilnahme am Rechtsverkehr

Teilrechtsfähigkeit – Der Begriff steht für die aktive Teilnahme am Rechtsverkehr als Rechtssubjekt. Man ist Träger von Pflichten, sowie von Rechten und ist dazu berechtigt zu klagen, sowie verklagt zu werden. Zudem bedeutet es, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht alle Rechte hat, wie ein Bürger oder eine GmbH, die als voll rechtsfähige Personen gelten. Bei der WEG taucht die Rechtsfähigkeit im Bereich der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, sowie des Verwaltungsvermögen auf. In allen Bereichen, in denen Wohnungseigentümer als Gemeinschaft bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums aktiv oder auch passiv am Rechtsverkehr teilnehmen kann.

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Teilrechtsfähigkeit Definition

Die wichtigsten Merkmale zu Teilrechtsfähigkeit:

  • aktive Teilnahme am Rechtsverkehr
  • Träger von Pflichten und Rechten
  • Berechtigung zu klagen und verklagt zu werden

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