Optionsrecht (Mietrecht) (Wiki, Definition): Vereinbarte Mietzeit verlängern
Optionsrecht – Mieter und Vermieter können sich vertraglich darauf einigen, dass nach Ablauf des Mietvertrags die Möglichkeit besteht, die vereinbarte Mietzeit zu verlängern. Somit genügt es, wenn der Vermieter erklärt, dass er das Mietverhältnis fortsetzen möchte. Haben mehrere Mieter den Vertrag unterschrieben, wird selbstverständlich gemeinsam das Optionsrecht unterschrieben.
Wird die Optionszeit länger als ein Jahr, muss dies schriftlich festgehalten werden. In der Regel werden solche Abkommen drei bis vier Monate vor Ablauf der ersten Mietzeit in Angriff genommen. Sobald der Mieter die Option der Verlängerung in Anspruch nimmt, verlängert sich das bisherige Mietverhältnis automatisch. Gibt es bestimmte Bedingungen, die der Mieter oder Vermieter vereinbaren möchte, wie zum Beispiel Mieterhöhungen oder Modernisierungsarbeiten o.ä., muss dies vorher eindeutig vereinbart werden.
Optionsrecht einfach erklärt
Hier das Optionsrecht in Kürze:
- Optionsvertrag relevant, wenn Mieter den Mietvertrag verlängern möchte
- drei Monate vor Ende des ersten Mietvertrags möglich
- Verlängerung um mehr als ein Jahr muss schriftlich festgehalten werden
- Bedingungen für den Vertrag müssen zeitnah und eindeutig geklärt werden
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