Mieterhöhung (Wiki, Definition): Option oder Staffel?

Mieterhöhung – Wenn die monatliche Miete für eine Einheit erhöht wird, spricht man von einer Mieterhöhung. Eine Erhöhung des Mietpreises kann im Mietvertrag als Option, oder als Staffel angegeben sein. Bei einem Staffelmietvertrag steigt die Miete jährlich und die Kaltmiete für jedes Jahr steht bei Vertragsabschluss schon fest. Der Vermieter ist bei einer Staffel nicht zu anderen Mieterhöhungen berechtigt. Wenn in einem Mietvertrag die Mieterhöhung als Option angegeben ist, darf der Vermieter diese innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent erhöhen. Es ist empfehlenswert sich bei Unklarheiten bei einem Mieterverein oder Vermieterverband beraten zu lassen.

Lesen Sie hier mehr zu den Begriffen Mietvertrag kündigen, Mietertrag und Mietpreisbremse.

Mieterhöhung im Überblick

  • monatlichen Betrag der Miete erhöhen
  • im Mietvertrag Option oder Staffel
  • Staffelmietvertrag: 1.Miete steigt jährlich 2.Altmiete bei Vertragsabschluss festgelegt 3.keine Berechtigung zu Mieterhöhungen
  • Option: es darf innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent erhöht werden
  • Lassen Sie sich beraten! Mieterverein oder Vermieterverband

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