Jahressperrfrist (Wiki, Definition): Keine weitere Mieterhöhung binnen eines Jahres

Jahressperrfrist (Bedeutung) Immobilien Wiki – Frühestens 15 Monate nach Einzug in die Wohnung bzw. seit der letzten Mieterhöhung darf der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben.
Dieser Mietaufschlag darf innerhalb von 3 Jahren maximal 20% betragen. Außerdem dürfen durch die Mietbremse in vielen Großstädten die Mieten nur bis zu maximal 15% angehoben werden.

Hinweis: Unter bestimmten Umständen muss der Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmen, wie zum Beispiel bei einem Härtefall. Dann müssen Sie als Vermieter den Mieter auf Zustimmung verklagen, was leider in der Praxis nicht selten ist. Viele Mieter denken irrtümlich, dass sie mit der Nichtzustimmung, Zeit gewinnen. Das Gericht prüft dann den Fall und wenn der Mieter zu Unrecht seine Zustimmung nicht erteilt hat, wird er dazu verurteilt, die Erhöhung rückwirkend nachzuzahlen.

Ausgenommen von der Sperrfrist ist eine Mieterhöhung durch Modernisierungsmaßnahmen und steigende Betriebskosten.

Lesen Sie hier auch die Definitionen zu Mietobjekt, Mieterakte und Mängelanzeige.

Jahressperrfrist im Überblick

Der Begriff Jahressperrfrist zusammengefasst:

  • keine weitere Mieterhöhung binnen einen Jahres
  • Mieterhöhung also nur alle 15 Monate
  • Ausnahme: Mieterhöhung durch Modernisierung
  • Ausnahme: Mieterhöhung durch steigende Betriebskosten

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