Milieuschutzgebiet (Wiki, Definition): Soziale Erhaltungsgebiete
Milieuschutzgebiet - Soziale Erhaltungsgebiete, auch Milieuschutzgebiete genannt, sollen die angestammte Wohnbevölkerung vor einer Verdrängung durch große Immobilienkonzerne schützen und verhindern, dass die Zusammensetzung einer Gebietsbevölkerung völlig verändert wird. Diese Gebiete sind innerhalb eines Bezirks oder einer Gemeinde fest definiert und fallen unter die soziale Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 des Baugesetzbuches, nach der sie sich richten müssen. Das Ziel eines solchen Gebietes ist nicht der Schutz der Mieter, sondern ein städtebaulich begründeter Gebietsschutz.
Lesen Sie hier mehr zu den Themen Sanierungsgebiet, Vorkaufsrecht und Mieterhöhung.
Milieuschutzgebiet zusammengefasst
Hier nochmal das Milieuschutzgebiet in Kürze:
- soziale Erhaltungsgebiete
- sollen angestammte Wohnbevölkerung vor Verdrängung schützen
- sind innerhalb einer Gemeinde fest definiert
- fallen unter soziale Erhaltungssatzung im Baugesetzbuch
- Ziel ist städtebaulich begründeter Gebietsschutz
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