Kaufvertrag für Notartermin vorbereiten: Daten, Unterlagen, Zusagen

Kaufvertrag für Notartermin vorbereiten - Sie haben Ihre Immobilienauswahl ausführlich geprüft, kaufmännisch und technisch. Sie haben die typischen Mängel der Baujahre beachtet, das Alter der Immobilie in die Bewertung mit einbezogen und sich für eine Immobilie entschieden. Für diese Immobilie haben Sie die Bank Unterlagen sortiert und vollständig in einem Ordner zusammengestellt. Jetzt kommt der letzte Schritt beim Wohnungskauf, der Kaufvertrag für die Eigentumswohnung. Lernen Sie hier, welche Daten und Unterlagen Sie für den Kaufvertragsentwurf brauchen. So bekommen Sie Ihren beurkundungsreifen Kaufvertrag, mit allen Daten, Unterlagen und Zusagen.

Stammdaten: Käufer und VerkäuferZwei Hände geben sich einen Händedruck vor einem Vertrag

Ihr Ziel, ein beurkundungsreifer Kaufvertrag, mit allen, vollständigen Daten, Unterlagen und Zusagen.  Zu aller erst kommen die Stammdaten beider Seiten. Das heißt: Name, Adresse und Geburtsdatum von Ihnen als Käufer der Immobilie und von Verkäuferseite.

  • Stammdaten Käuferseite
  • Stammdaten Verkäuferseite

Stammdaten: Immobilie

Nach den Stammdaten von Ihnen als Käufer und denen der Verkäuferseite, folgen im zweiten Schritt die Stammdaten vom Objekt. Dazu gehören die exakte Objektadresse, die Nummer der Wohneinheit (bei Eigentumswohnung), dazu noch Lage und Grundbuchblattnummer (zu finden im Grundbuchauszug).

  • Stammdaten zum Objekt gem. Grundbuch

Kaufpreis und Zahlungsziel

Den Kaufpreis inklusive den Nebenkosten, haben Sie im Prozess der Vorbereitung auf den Wohnungskauf schon ausführlich kennen gelernt. Der finale Kaufpreis steht jetzt hier, im bald beurkundungsfertigen Kaufvertrag.

  • Kaufpreis und Zahlungsziel

Anlage: Mieterdaten / Mieterliste und Hausgeld

Im Objekt Ordner für die Bank, bzw. die Immobilienfinanzierung, haben Sie bestehende Mietverträge bereits gesammelt. Ein weiterer Vorteil, Ihrer strukturierten Vorbereitung. Beim Kaufvertrag werden Mieterdaten, bzw. die Mieterliste, als Anhang hinzugefügt. Sie geben außerdem Information über den aktuellen Status der Mietverhältnisse, gezahlte Kautionen und bestätigen, dass keine Mietrückstände vorhanden sind.

  • Mieterdaten / Mieterliste (als Anhang)
  • Aktueller Status der Mietverhältnisse
  • Gezahlte Kautionen der Mieter
  • Bestätigung: Keine Mietrückstände

Neben den Informationen der Mieterdaten, bestätigen Sie für den Kaufvertrag noch, dass es keine Rückstände der Hausgeld Zahlungen gibt.

  • Bestätigung: Keine Hausgeldrückstände

Zusagen der Verkäuferseite

Ein sehr wichtiger Aspekt für Sie als Immobilienkäufer, insbesondere beim Kauf der ersten Immobilie und Eigentumswohnung, alle Zusagen des Verkäufers müssen im Kaufvertrag stehen. Dazu gehören beispielsweise noch zu erbringende Leistungen am Objekt, wie Renovierungsarbeiten.

  • Zusagen der Verkäuferseite im Kaufvertrag

Grundschuldbestellungsunterlagen

Jetzt benötigen Sie noch die Grundschuldbestellungsunterlagen Ihrer finanzierenden Bank. Tipp! Zur Beurkundung beim Notar stehen Ihnen die Unterlagen noch nicht zu Verfügung? Nehmen Sie eine Vollmacht für die Grundschuldbestellung in den Kaufvertrag auf.

  • Grundschuldbestellungsunterlagen Ihrer Bank

Wirtschaftlicher Übergang: Abrechnung und KostenImmobilienunterlagen mit einem Taschenrechner davor

Auch der wirtschaftliche Übergang des Objekts muss im Kaufvertrag festgehalten werden. Dabei geht es um Abrechnungen bei Vermietung und um Kosten durch Anliegerbeiträge.

Abrechnung: Mieter

Dabei geht es um die Abrechnung mit den Mietern. Ist der wirtschaftliche Übergang vor Jahresmitte, sollte dies vom Verkäufer gemacht werden. Dementsprechend müssen Sie die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen. Findet der Übergang nach Jahresmitte statt, sollten Sie die Abrechnung übernehmen.

  • Vor Jahresmitte: Verkäufer
  • Nach Jahresmitte: Sie, als Käufer

Kosten: Anliegerbeiträge

Forderungen durch Anliegerbeiträge und Kosten - Solche Kosten entstehen zum Beispiel durch geplanten Straßenbau. Hier orientieren Sie sich nicht, wie bei der Abrechnung, an der Jahresmitte. Alles Kosten und Forderungen aus Anliegerbeiträgen, die bis zum Termin des wirtschaftlichen Übergangs entstehen, werden noch vom Verkäufer getragen. Alles Forderungen und Kosten, die nach dem Übergang entstehen, tragen Sie. Wichtig, nicht das Datum der Abrechnung, denn viele Gemeinden und Städte rechen erst zwei Jahre später ab.

  • Trennung ab Zeitpunkt des Übergangs
  • Vorher: Verkäufer
  • Danach: Sie, als Käufer

Forderungsabtretung gegen Handwerker

Im nächsten Schritt, sollten Sie alle möglichen Forderungen, beispielsweise auf Nachbesserung, gegen Handwerker abtreten.

  • Forderungen geben Handwerker abtreten

Posten trennen: Grunderwerbsteuer und Abschreibung

Im Idealfall bereiten Sie noch folgendes vor: Die Trennung von Grundstücksanteil, Außenanlagen, Garagen, Einbauten (wie Einbauküche), Instandhaltungsrücklagen, aber auch übernommene Möbel separat im Kaufvertrag aus. Durch die Trennung können Sie teilweise Grunderwerbsteuer sparen, Sie heben aber auch die Abschreibungssumme, für Außenanlagen beispielsweise ganze zehn Jahre.

  • Posten trennen

Schritt zurück: Unterlagen für die Bank

Nach der kaufmännischen Prüfung, technischer Prüfung und der Bewertung nach Baujahr, haben Sie sich für eine Immobilie entschieden. Jetzt geht es um die Immobilienfinanzierung. Bei Ihrem ersten Immobilienkredit ist vor allem eines wichtig, vollständige Objektunterlagen für die Bank. Lesen Sie hier weiter!

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