Grundbuchamt Saarland: Adresse, Anfahrt & Online Termin vereinbaren
Grundbuchamt Saarland – Sie möchten einen Grundbuchauszug beantragen, eine Eintragung vornehmen oder das zuständige Amt für Ihre Immobilie finden? Das Saarland hat sechs Amtsgerichte mit eigenen Grundbuchämtern. Diese Seite listet alle Adressen, Zuständigkeiten und praktischen Informationen zu Grundbuchauszügen, Änderungen und Kosten.
Grundbuchämter im Saarland – alle Adressen & Zuständigkeiten
Das Saarland ist in sechs Amtsgerichtsbezirke gegliedert. Jedes Amtsgericht führt das Grundbuch für die Grundstücke in seinem Zuständigkeitsbereich. Welches Amt für Ihre Immobilie zuständig ist, hängt von der Belegenheit des Grundstücks ab – nicht von Ihrem Wohnsitz.
Alle Grundbuchämter im Überblick
| Amtsgericht / Grundbuchamt | Adresse | Zuständigkeit | Kontakt |
|---|---|---|---|
| AG Saarbrücken | Franz-Josef-Röder-Str. 15, 66119 Saarbrücken | Stadtverband Saarbrücken | 0681 501-0 |
| AG Saarlouis | Kaiser-Wilhelm-Str. 2, 66740 Saarlouis | Landkreis Saarlouis | 06831 444-0 |
| AG Merzig | Brauerstr. 4, 66663 Merzig | Landkreis Merzig-Wadern | 06861 93-0 |
| AG Neunkirchen | Stummstr. 1, 66538 Neunkirchen | Landkreis Neunkirchen | 06821 203-0 |
| AG St. Wendel | Mommstr. 9, 66606 St. Wendel | Landkreis St. Wendel | 06851 809-0 |
| AG Homburg | Talstr. 57, 66424 Homburg | Saarpfalz-Kreis | 06841 104-0 |
Hinweis: Telefonnummern und Öffnungszeiten ändern sich regelmäßig. Bitte immer direkt beim jeweiligen Amtsgericht nachfragen oder die offizielle Website des Justizministeriums Saarland nutzen.
Grundbuchamt Saarbrücken – der wichtigste Standort
Das Amtsgericht Saarbrücken ist das größte Grundbuchamt im Saarland und zuständig für alle Grundstücke im Stadtverband Saarbrücken. Das umfasst neben der Landeshauptstadt auch die Umlandgemeinden wie Saarbrücken-Dudweiler, Saarbrücken-Burbach und weitere Stadtteile.
Öffnungszeiten (typisch)
- Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr (Publikumsverkehr)
- Nachmittags: nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Online-Terminbuchung: über das Justizportal des Saarlandes möglich
Für eine persönliche Grundbucheinsicht brauchen Sie ein berechtigtes Interesse gem. § 12 GBO (Grundbuchordnung). Eigentümer haben immer ein Einsichtsrecht. Käufer, Gäubiger und Notare ebenfalls – private Dritte ohne Nachweis werden zurückgewiesen.
Grundbuchauszug im Saarland beantragen
Ein Grundbuchauszug zeigt alle eingetragenen Rechte und Lasten eines Grundstücks. Für Immobilienkauf, Finanzierung oder Erbschaft ist er unverzichtbar. Im Saarland gibt es drei Wege:
Weg 1: Persönlich beim Grundbuchamt
- Personalausweis oder Reisepass mitbringen
- Berechtigtes Interesse nachweisen (bei Eigentümer entfällt das)
- Grundstücksdaten kennen: Gemarkung, Flurnummer oder Grundbuchblattnummer
- Wartezeiten: oft 15–45 Minuten, Terminvereinbarung empfohlen
Weg 2: über einen Notar
- Einfachste Methode beim Kauf oder Verkauf
- Notar hat direkten Zugang zum elektronischen Grundbuch
- Kosten werden über die Notarrechnung abgerechnet
- Sinnvoll wenn ohnehin ein Notartermin ansteht
Weg 3: Online über das Grundbuchportal
- Saarland ist an das bundesweite SOLUM STR-Grundbuchsystem angeschlossen
- Zugang für professionelle Nutzer (Notare, Behörden, Kreditinstitute) über das Justizportal
- Privatpersonen können über das Grundbuchportal Online nach Voranmeldung Einsicht beantragen
Kosten für Grundbuchauszüge
| Art des Auszugs | Kosten (GNotKG) | Hinweis |
|---|---|---|
| Einfache Abschrift (Informationsauszug) | ca. 10 € pro Grundbuchblatt | Kein Beglaubigungsstempel |
| Beglaubigte Abschrift | ca. 20 € pro Grundbuchblatt | Für Behörden und Banken |
| Einsicht für Eigentümer | kostenlos | Ausweis und Nachweis mitbringen |
| Auszug über Notar | im Notarhonorar enthalten | Abrechnung nach GNotKG |
Zuständiges Grundbuchamt Saarland finden
Welches Grundbuchamt zuständig ist, richtet sich nach dem Ort der Immobilie, nicht nach Ihrem Wohnort. Das Justizministerium Saarland bietet einen Online-Zuständigkeitsfinder an.
Grobe PLZ-Zuständigkeit im Saarland
| Postleitzahlbereich (ca.) | Region | Zuständiges Grundbuchamt |
|---|---|---|
| 66001–66299 | Saarbrücken & Stadtverband | AG Saarbrücken |
| 66740–66793 | Saarlouis & Landkreis | AG Saarlouis |
| 66538–66571 | Neunkirchen & Umland | AG Neunkirchen |
| 66606–66629 | St. Wendel & Landkreis | AG St. Wendel |
| 66663–66706 | Merzig & Merzig-Wadern | AG Merzig |
| 66424–66459 | Homburg & Saarpfalz-Kreis | AG Homburg |
Wichtig: Diese Zuordnung ist vereinfacht. Bei Unsicherheit immer direkt beim Amtsgericht oder über den offiziellen Zuständigkeitsfinder prüfen, da Gemeindegrenzen und PLZ-Grenzen nicht immer übereinstimmen.
Was macht das Grundbuchamt im Saarland?
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des jeweiligen Amtsgerichts und führt das öffentliche Register aller Grundstücke. Seit der Digitalisierung werden die Grundbücher im Saarland elektronisch geführt.
Aufgaben im Überblick
- Grundbuchführung: Anlage und Pflege aller Grundbuchblätter im Zuständigkeitsbereich
- Eigentumsumschreibung: Eintragung nach Kauf, Schenkung, Erbschaft oder sonstigem Eigentumswechsel
- Grundschulden und Hypotheken: Eintragung und Löschung von Belastungen (Abt. III)
- Dienstbarkeiten: Wohnrecht, Wegerecht, Niesbrauch und andere Lasten (Abt. II)
- Eigentumsnachweise: Erteilung von Grundbuchauszügen auf Antrag
- Vormerkungen: Eintragung einer Auflassungsvormerkung beim Kaufvertrag
Grundbuch vs. Katasteramt – der Unterschied
| Grundbuchamt | Katasteramt (Landesamt für Vermessung) |
|---|---|
| Rechtliche Verhältnisse (Eigentümer, Rechte, Lasten) | Tatsächliche Verhältnisse (Lage, Größe, Flurstuck) |
| Teil des Amtsgerichts | Eigene Behörde (im Saarland: Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen) |
| Grundbuchauszug = Rechtsnachweis | Katasterauszug = Lagenachweis (Flurkarte) |
| Zuständig bei Kauf/Verkauf | Zuständig bei Flurstuckteilung, Vermessung |
Grundbucheintrag ändern im Saarland
Wer im Grundbuch eine Änderung vornehmen möchte, kann das nicht selbst beim Amt beantragen – mit wenigen Ausnahmen. Die meisten Eintragungen erfordern eine notarielle Beurkundung.
Die häufigsten Fälle
- Eigentumswechsel nach Kauf: Notar beurkundet den Kaufvertrag und beantragt die Auflassungsvormerkung sowie später die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt
- Grundschuld löschen: Bank stellt Löschungsbewilligung aus – Notar leitet diese ans Grundbuchamt weiter – Eintragung dauert 4–8 Wochen
- Namenswechsel nach Heirat: Direkt beim Grundbuchamt möglich mit Heiratsurkunde – kein Notar nötig, kostenlos
- Erbschaft: Erbschein oder notariell beurkundetes Testament + Antrag auf Eigentumsumschreibung, 2-Jahres-Frist (§ 60 GNotKG) beachten sonst Kosten
- Wohnrecht eintragen: Notarielle Beurkundung + Antrag beim Grundbuchamt
Dauer einer Grundbucheintragung im Saarland
| Vorgang | Typische Bearbeitungszeit |
|---|---|
| Auflassungsvormerkung (nach Kaufvertrag) | 1–3 Wochen |
| Eigentumsumschreibung (nach Kaufpreiszahlung) | 4–12 Wochen |
| Grundschuld eintragen | 2–6 Wochen |
| Grundschuld löschen | 4–8 Wochen |
| Namenswechsel | 2–4 Wochen |
Die Bearbeitungszeiten können je nach Auslastung des jeweiligen Amtsgerichts variieren. In Phasen hoher Nachfrage (2021–2023 Immobilienboom) waren Wartezeiten von über 6 Monaten keine Ausnahme.
Häufige Fragen zum Grundbuchamt Saarland
Wie lange dauert eine Grundbucheintragung im Saarland?
Die Bearbeitungszeit hängt vom Amtsgericht und der Art der Eintragung ab. Eine Auflassungsvormerkung wird meist innerhalb von 1–3 Wochen eingetragen. Die eigentliche Eigentumsumschreibung nach vollständiger Kaufpreiszahlung dauert üblicherweise 4–12 Wochen. In Phasen hoher Auslastung kann es länger dauern – Ihr Notar kann beim zuständigen Amt nachfragen.
Kann ich das Grundbuch in Saarland online einsehen?
Eine vollständig öffentliche Online-Einsicht gibt es nicht. Professionelle Nutzer (Notare, Behörden, Banken) können über das Grundbuchportal des Saarlandes elektronisch zugreifen. Eigentümer können über das Justizportal nach Registrierung und Nachweis des Eigentums einen Online-Auszug beantragen. Privatpersonen ohne Eigentumsnachweis benötigen ein berechtigtes Interesse und müssen dies persönlich beim Grundbuchamt nachweisen.
Was kostet ein Grundbuchauszug im Saarland?
Ein einfacher Informationsauszug (nicht beglaubigt) kostet rund 10 € pro Grundbuchblatt. Eine beglaubigte Abschrift, die Banken und Behörden häufig verlangen, kostet ca. 20 €. Als Eigentümer haben Sie das Recht auf kostenlose Einsicht – Sie müssen jedoch Ihren Personalausweis und Eigentumsnachweis vorlegen. Die Kosten sind bundeseinheitlich im GNotKG geregelt.
Wie finde ich heraus, welches Grundbuchamt für meine Immobilie zuständig ist?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort der Immobilie, nicht nach Ihrem Wohnsitz. Das Justizministerium Saarland bietet auf seiner Website einen Zuständigkeitsfinder an. Alternativ können Sie einfach beim nächstgelegenen Amtsgericht anrufen – das leitet Sie im Zweifelsfall weiter. Für Saarbrücken und den Stadtverband ist immer das AG Saarbrücken zuständig.
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Grundbuchauszug beantragen im Saarland: So geht’s
Einen Grundbuchauszug können Sie im Saarland auf drei Wegen erhalten:
- Persönlich beim zuständigen Grundbuchamt: Termin vereinbaren (online oder telefonisch), Personalausweis + Nachweis des berechtigten Interesses mitbringen
- Schriftlich per Post/Fax: Formloser Antrag mit Bezeichnung des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück), Kopie Personalausweis, Nachweis berechtigtes Interesse
- Online über das Grundbuchportal: Zugelassene Nutzer (Notare, Rechtsanwälte, Banken) können online abrufen — für private Eigentümer nur über das Amtsgericht
Berechtigtes Interesse: Eigentümer haben immer ein Recht auf Einsicht. Käufer im laufenden Verfahren ebenfalls. Privatpersonen ohne Eigentumsnachweis müssen ein nachvollziehbares rechtliches Interesse nachweisen.
Kosten für Grundbuchauszug und Grundbucheintragungen im Saarland
Die Gebühren richten sich nach dem GNotKG und gelten bundesweit einheitlich:
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Einfacher Grundbuchauszug (informatorisch) | 10 € |
| Beglaubigter Grundbuchauszug | 20 € |
| Auflassungsvormerkung eintragen | Ca. 0,2–0,3 % des Kaufpreises |
| Eigentumsumschreibung | Ca. 0,5 % des Kaufpreises |
| Grundschuld eintragen | Ca. 0,5 % der Grundschuldsumme |
| Grundschuld löschen | Ca. 0,2–0,3 % der Grundschuldsumme (min. 15 €) |
Was Sie vor dem Besuch beim Grundbuchamt mitbringen müssen
Je nach Anliegen sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich:
- Grundbucheinsicht: Lichtbildausweis + Nachweis des berechtigten Interesses (Kaufvertrag, Vollmacht, Erbschein)
- Eigentumsumschreibung: Wird vom Notar beantragt — Sie müssen nichts persönlich zum Grundbuchamt bringen
- Grundschuld löschen: Löschungsbewilligung der Bank (notariell beglaubigt) + Antrag auf Löschung
- Berichtigung nach Erbfall: Erbschein oder beglaubigtes Testament + Eröffnungsprotokoll + Sterbeurkunde
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FAQ: Grundbuchamt Saarland
Muss ich persönlich zum Grundbuchamt gehen?
Für einfache Grundbuchauszüge reicht auch ein schriftlicher oder (bei Notaren) digitaler Antrag. Für Eintragungen (Eigentumsumschreibung, Grundschuld) ist immer ein notariell beurkundetes Dokument erforderlich — das reicht der Notar ein, nicht Sie persönlich.
Welches Grundbuchamt ist für meine Immobilie im Saarland zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bezirk, in dem die Immobilie liegt. Saarbrücken für Stadtgebiet Saarbrücken, Saarlouis für den Landkreis Saarlouis, etc. Bei Unsicherheit: Das Amtsgericht Saarbrücken gibt Auskunft über die Zuständigkeit.
Kann ich den Grundbuchauszug online abrufen?
Als Privatperson nicht direkt — das Online-Grundbuchportal ist auf Notare, Rechtsanwälte und Kreditinstitute beschränkt. Eigentümer können einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt stellen oder den Auszug beim Kauf über den Notar besorgen lassen.
Grundbuchamt Saarbrücken: Online-Antrag und Auszug
Wer in Saarbrücken oder im Saarland einen Grundbuchauszug benötigt, hat seit der Digitalisierung mehrere Möglichkeiten — ohne persönlich beim Grundbuchamt zu erscheinen. Das zuständige Grundbuchamt für Saarbrücken ist beim Amtsgericht Saarbrücken angesiedelt.
Wer kann Grundbucheinsicht nehmen?
Das Grundbuch ist nicht öffentlich zugänglich — Einsicht erhalten nur Personen mit berechtigtem Interesse (§ 12 GBO):
- Eigentümer der eingetragenen Immobilie
- Gläubiger mit eingetragenen Rechten (Grundschuldinhaber, Nießbrauchberechtigte)
- Käufer mit nachgewiesenem Kaufinteresse (Kaufvertragsentwurf oder Vorvertrag)
- Notare — ohne besondere Begründung, im Rahmen ihrer Amtstätigkeit
- Behörden und Gerichte — amtswegige Einsicht
Online Grundbuchauszug Saarland: So geht es
Das Saarland ist an das bundesweite System der elektronischen Grundbuchführung angeschlossen. Auszüge können über zwei Wege beantragt werden:
- Grundbuch-Online-Portal (grundbucheinsicht.de): Für registrierte Nutzer mit nachgewiesenem Interesse (Notare, Rechtsanwälte, Banken, Unternehmen) — Echtzeit-Einsicht möglich
- Schriftlicher Antrag per Post oder persönlich: Formloser Antrag an Amtsgericht Saarbrücken, Grundbuchabteilung — bei Privatpersonen der Standardweg
Wichtig: Als Privatperson ohne eingetragenes Recht müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen — z. B. durch einen Kaufvertragsentwurf, eine notarielle Vollmacht oder einen Nachweis über laufende Erbschaftsangelegenheiten. Ein allgemeines Informationsinteresse reicht nicht.
Kosten eines Grundbuchauszugs in Saarbrücken
| Art des Auszugs | Kosten | Wer braucht ihn? |
|---|---|---|
| Einfacher (beglaubigter) Grundbuchauszug | ca. 10–20 € | Käufer, Eigentümer zur Eigenkontrolle |
| Amtlich beglaubigter Grundbuchauszug | ca. 20–30 € | Für Bankfinanzierungen, Behördenanfragen |
| Vollständiger historischer Auszug | 30–50 € | Für Erbengemeinschaften, Rechtsstreitigkeiten |
| Online-Direktauszug (für berechtigte Nutzer) | 8–10 € | Notare, Rechtsanwälte, Banken |
Was steht im Grundbuch? Die drei Abteilungen erklärt
Das saarländische Grundbuch ist wie alle deutschen Grundbücher in drei Abteilungen plus Bestandsverzeichnis aufgeteilt:
| Abschnitt | Inhalt | Wichtig für |
|---|---|---|
| Bestandsverzeichnis | Grundstücksbeschreibung: Lage, Größe, Flurstücknummer | Prüfen ob das richtige Grundstück |
| Abteilung I | Eigentümer und Eigentumsart (Allein, Miteigentum, WEG) | Wer ist wirklich Eigentümer? |
| Abteilung II | Lasten und Beschränkungen: Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht, Vormerkungen | Welche Rechte Dritter bestehen? |
| Abteilung III | Grundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden | Wie hoch sind Bankbelastungen? |
Grundbuchamt Saarland: Alle zuständigen Amtsgerichte
Im Saarland gibt es mehrere Amtsgerichte mit Grundbuchabteilungen — zuständig ist jeweils das Gericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt:
- Amtsgericht Saarbrücken: Landeshauptstadt Saarbrücken und umliegende Gemeinden
- Amtsgericht Saarlouis: Landkreis Saarlouis (Saarlouis, Dillingen, Bous, Rehlingen-Siersburg)
- Amtsgericht St. Wendel: Landkreis St. Wendel
- Amtsgericht Ottweiler: Neunkirchen und umliegende Gemeinden (Landkreis Neunkirchen)
- Amtsgericht Homburg: Saarpfalz-Kreis (Homburg, Blieskastel, Kirkel)
- Amtsgericht Merzig: Landkreis Merzig-Wadern
Das Saarland führt seine Grundbücher vollständig elektronisch. Die Grundbuchabteilungen sind in der Regel Montag–Freitag erreichbar; aktuelle Öffnungszeiten entnehmen Sie der jeweiligen Website des Amtsgerichts.
Grundbuchänderung nach Immobilienkauf in Saarbrücken
Nach einem Immobilienkauf in Saarbrücken läuft die Grundbuchumschreibung über den Notar automatisch ab:
- Notartermin → Kaufvertrag beurkundet → Notar beantragt Auflassungsvormerkung
- Auflassungsvormerkung eingetragen (schützt Käufer vor Zwischenverfügungen)
- Notar fordert Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nach Zahlung Grunderwerbsteuer)
- Grundbuchumschreibung auf neuen Eigentümer — dauert 3–8 Monate nach Kaufabschluss
Tipp: Den Fortschritt der Grundbuchumschreibung können Sie beim Amtsgericht Saarbrücken telefonisch oder schriftlich über die Grundbuchabteilung erfragen — Ihr Notar ist aber der direkteste Ansprechpartner.
Grunderwerbsteuer-Rechner
Berechnen Sie die Grunderwerbsteuer für Ihren Immobilienkauf — für alle 16 Bundesländer.
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FAQ: Grundbuchamt Saarbrücken
Wie lange dauert eine Grundbuchumschreibung in Saarbrücken?
Im Saarland dauern Grundbuchumschreibungen nach Immobilienkauf in der Regel 3–8 Monate nach Zahlung der Grunderwerbsteuer und Vorlage der notariellen Unterlagen beim Amtsgericht. Engpässe entstehen oft, wenn Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts auf sich warten lassen (Finanzamt hat bis zu 6 Monate Zeit für die Bescheinigung).
Kann ich das Grundbuch in Saarbrücken anonym einsehen?
Nein — das Grundbuch ist kein öffentliches Register. Jede Einsichtnahme erfordert den Nachweis eines berechtigten Interesses. Wer anonym Informationen über ein Grundstück recherchieren möchte, kann jedoch Bodenrichtwerte (öffentlich, über BORIS-Saar kostenlos), Flurkarteninformationen und die Gebäudebeschreibung aus dem Liegenschaftskataster einsehen — ohne Grundbucheinsicht.
Was kostet ein Notar für Grundbuchänderungen in Saarbrücken?
Notarkosten für Grundbuchumschreibungen richten sich nach dem Kaufpreis (Gebührenordnung GNotKG). Faustregel: 1,0–1,5 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuchamt zusammen. Bei 300.000 € Kaufpreis: ca. 3.000–4.500 € Gesamtkosten für Notar + Grundbucheintragung.

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