Generalübernehmer (Wiki, Definition): Bauplanung & Koordination

Generalübernehmer – Wollen Sie ein Haus beziehen oder bauen lassen ohne selbst viel Verantwortung zu übernehmen, besteht die Möglichkeit einen Generalübernehmer zu beauftragen. Dieser kümmert sich dann um die Bauplanung und die Baukoordination. Er realisiert das gesamte Bauvorhaben im eigenen Namen, jedoch auf fremde Rechnung. Bauherr bleibt jedoch weiterhin der Auftragsgeber. Zum Aufgabenfeld eines Generalübernehmers gehört zum Beispiel die gesamte Planung des Bauobjekts, die Involvierung von Subunternehmen, wie Architekten oder Handwerker und die Koordination des Baus. Außerdem ist er der einzige Vertragspartner des Grundstückeigentümers.

Im sogenannten Generalübernehmervertrag werden die rechtlichen Vorgaben und Verordnungen festgehalten wie zum Beispiel:

  • die Konstruktion
  • die Bauausführung
  • die Betreuung
  • die Bauplanung
  • und die Bauherreneigenschaft

Lesen Sie sich hier mehr Definitionen zum Thema Bauplanungsrecht, Baufirma und Hausverwaltung.

Generalübernehmer im Überblick

Hier sehen Sie alles zum Thema Generalübernehmer zusammengefasst:

  • Generalübernehmer übernimmt Aufgaben beim Hausbau
  • kümmert sich um Planung und Koordination
  • realisiert das Bauvorhaben
  • Bauherr bleibt der Auftragsgeber
  • beauftragt Architekten oder Handwerker

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