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Bausparförderung: Staatliche Förderungen und Zuschüsse beim Bausparen

Bausparförderung - Der Wohnungsbau und die private Wohneigentumsbildung sind wirtschafts- und sozialpolitische Ziele, die deshalb auch vom Staat mit verschiedenen Fördermaßnahmen unterstützt werden. So bekommen Sie als Bausparer unter anderem die Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmerzulage oder Riester-Zulagen. Lernen Sie hier, mit welchen Förderungen in welcher Höhe Sie beim Bausparen rechnen können.

Bausparen: Staatliche Förderungen und Zuschüsse

blankEin Bausparvertrag wird staatlich gefördert. Die Rede ist hier von „vermögenswirksamen Leistungen“ wie der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie. Während der Sparphase zahlen Sie nicht allein in den Vertrag ein – einen Teil bekommen Sie vom Staat oder vom Arbeitgeber dazu. Im Rahmen spezieller Riester-Bausparverträge profitieren Sie von der Riester-Förderung. Der Staat unterstützt mit dem Riester-Bausparvertrag die Altersvorsorge.

Die Förderungen im Überblick:

Wohnungsbauprämie: Voraussetzungen und Höhe

blankMit der Wohnungsbauprämie wird seit 1952 der Bau neuer Wohnungen staatlich gefördert. Der Staat bezuschusst die jährlichen Einzahlungen in Sparverträge, wie den Bausparvertrag, mit 10 Prozent, aber maximal 70,00€ pro Jahr bei Alleinstehenden und 140,00€ pro Jahr bei Verheirateten (Quelle: Baufi24).

Die Voraussetzungen für die Förderung sind im Wohnungsbau-Prämiengesetz geregelt. Wer diese erfüllt, muss dann mit festgelegten Sparverträgen für den Wohnungsbau sparen und dabei die Einkommensgrenzen einhalten.

Für Alleinstehende gelten diese Voraussetzungen:

  • das 16. Lebensjahr vollendet
  • unbeschränkt steuerpflichtig
  • zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 35.000€
  • min. 50€/Jahr Einzahlung auf Bausparvertrag
  • Bausparvertrag min. über 7 Jahre geschlossen

Für Verheiratete gilt:

  • das 16. Lebensjahr vollendet
  • unbeschränkt steuerpflichtig
  • zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 70.000€
  • min. 50€/Jahr Einzahlung auf Bausparvertrag
  • Bausparvertrag min. über 7 Jahre geschlossen

Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttoeinkommen. Vom Bruttoeinkommen werden verschiedene Kosten und Freibeträge abgezogen. Konkret sind das: Werbungskosten, Betriebs- und Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Kinder- sowie sonstige Freibeträge. Die Restsumme ist dann das zu versteuernde Einkommen.

Tipp: Ob Sie prämienberechtigt sind, können Sie auf Ihrem Steuerbescheid nachsehen.

Arbeitnehmersparzulage: Voraussetzungen und Höhe

blankBei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Sie ist eine staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen, also Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9%, aber maximal 43,00€ pro Jahr bei Alleinstehenden und 86,00€ pro Jahr bei Verheirateten.

Als Voraussetzung für einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage gilt auch hier, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden darf.

Die Einkommensgrenzen in Bezug auf das Bausparen betragen:

  • 17.900 Euro bei Alleinstehenden oder getrennt Lebenden
  • 35.800 Euro bei Ehegatten

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie zusammen mit der Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt.

Wohn-Riester: Eigenheimrente mit Riester-Bausparvertrag

blankDas sogenannte Wohn-Riester wird auch als Eigenheimrente bezeichnet und dient der Förderung selbstgenutzten Wohneigentums.  Es handelt sich dabei um eine Maßnahme zur Finanzierung von Immobilien, meist in Kombination mit einem Immobilienkredit oder mit einem Bausparvertrag. Ziel dieser Finanzierungsart ist, dass Sie einen bestehenden Immobilienkredit schneller abbezahlen können, dadurch schneller schuldenfrei werden und im Alter mietfrei wohnen können.

Die Voraussetzungen für die Förderung werden im Eigenheimrentengesetz geregelt.

Damit Sie Wohn-Riester in Anspruch nehmen können, müssen Sie:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sein
  • Beamte, Richter, Soldaten, Amtsträger sein
  • Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld sein

Jeder förderberechtigte Sparer mit einem Riester-Bausparvertrag erhält eine Zulage von maximal 175,00€ jährlich auf seinen Bausparvertrag. Zusätzlich gibt es eine Kinder-Zulage: maximal 185,00€ für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und maximal 300,00€ für jüngere Kinder. Riester-Sparer unter 25 Jahren freuen sich außerdem über einen einmaligen Starter-Bonus von 200,00€ bei Abschluss des Riester-Bausparvertrags.