Arbeitnehmersparzulage (Wiki, Definition): Staatlicher Zuschuss für Arbeitnehmer

Arbeitnehmersparzulage - Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss zur Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Arbeitnehmer können diese vermögenswirksame Leistung, also Geldleistung, erhalten. Um die Arbeitnehmersparzulagen beantragen zu können, muss man eine Einkommenssteuererklärung abgeben und darin den entsprechenden Hinweis ankreuzen, sowie die zusätzliche Anlage zu vermögenswirksamen Leistungen ausfüllen und beifügen.

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Die Arbeitnehmersparzulage im Überblick

Das Wichtigste zu dem Begriff Arbeitnehmersparzulage zusammengefasst:

  • staatlicher Zuschuss für Arbeitnehmer
  • Ziel: Förderung der Vermögensbildung
  • muss über Einkommenssteuererklärung beantragt werden

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