Auszugsprämie (Wiki, Definition): Abfindung für Auszug

Auszugsprämie – Als Auszugsprämie bezeichnet man eine monetäre Abfindung als Ausgleich für den Auszug des Mieters aus dem Mietobjekt.  Es handelt sich um eine Einmalzahlung, wenn der Mieter auch ohne Kündigungsgrund aus der Wohnung auszieht. Bedingung für die Prämie ist, dass der Mieter einen Mietaufhebungsvertrag unterzeichnet und die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt räumt. Bieten Eigentümer eine Auszugsprämie an, sind sie verpflichtet diese an den Mieter zu zahlen.

Auszugsprämien kommen häufig vor, wenn vermietete  Immobilien verkauft werden sollen, da ein unvermieteter Verkauf oftmals schneller und einfacher ist. Daneben werden die Prämien auch ab und an bei Eigenbedarfskündigungen gezahlt, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist verkürzt werden soll.

Lernen Sie mehr über Räumungsantrag, Vollstreckungsschutz oder Ablöseprämie.

Auszugsprämie im Überblick

Der Begriff Auszugsprämie zusammengefasst:

  • einmalige Abfindung als Ausgleich für Auszug
  • wird vom Vermieter an den Mieter gezahlt
  • gekoppelt an Mietaufhebungsvertrag

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