Eigenbedarfskündigung: Kündigung Eigenbedarf für Vermieter & Verwandte – Haus und Wohnung

Eigenbedarfskündigung - Im Artikel vermietet oder unvermietet kaufen haben wir schon über die Eigenbedarfskündigung gesprochen. Die Kündigung für Eigenbedarf ist möglich, wenn Sie, als Vermieter, nachvollziehbare Gründe haben, weshalb Sie oder eine begünstigte Person, in die Immobilie einziehen soll - unabhängig ob Haus oder Wohnung. Tipp! Nach den Grundlagen zum Eigenbedarf haben wir noch eine kostenfreie Eigenbedarfskündigung Vorlage, als DOC und PDF, als kostenlosen Download.

Eigenbedarfskündigung bei vermieteter Immobilie

Wann dürfen Vermieter auf Eigenbedarf kündigen?

Fristen für Eigenbedarfskündigung

Eigentümer haben das Recht, wegen Eigenbedarf zu kündigen, insofern die Eigenbedarfskündigung alle gesetzlichen Fristen einhält.

Die Frist beträgt je nach Dauer des Mietverhältnisses 3 bis 9 Monate.

Nachweis und nachvollziehbare Gründe

Grundsätzlich gilt, dass Sie als Eigentümer (dann auch Vermieter) die Wohnung oder das Haus benötigen müssen. Das heißt auch, dass Sie in die Immobilie wirklich einziehen müssen. Der reine Wunsch oder Gedanke der Eigennutzung genügt nicht für eine Eigenbedarfskündigung.

Die Eigenbedarfskündigung muss nachvollziehbare Gründe enthalten, warum Sie (oder eine begünstigte Person) in die Immobilie einziehen möchte.

Eigenbedarfskündigung in Kürze:

  • Kündigung auf Eigenbedarf möglich
  • Gesetzliche Fristen zwischen 3 und 9 Monaten
  • Nachvollziehbarer Grund (Sie oder begünstigte Person ziehen ein)

In Einzelfällen kann es zu Ausnahmen kommen, wie bei Krankheit, im hohen Alter oder auch bei Alleinerziehenden.

Kostenlose Vorlage als PDF und DOC: Download

Nutzen Sie unsere kostenlose Eigenbedarfskündigung Vorlage für Ihr Schreiben.

Gesetz: § 577a Abs. 1 BGB zu Eigenbedarf

Auszug - § 577a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

(1) Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen.

(1a) Die Kündigungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt entsprechend, wenn vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter

  1. an eine Personengesellschaft oder an mehrere Erwerber veräußert worden ist oder
  2. zugunsten einer Personengesellschaft oder mehrerer Erwerber mit einem Recht belastet worden ist, durch dessen Ausübung dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie oder demselben Haushalt angehören oder vor Überlassung des Wohnraums an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist.

Neben der Kündigung aufgrund Eigenbedarf gibt es weitere Möglichkeiten für Sie, als Vermieter Ihrem Mieter zu kündigen. Genaueres dazu in unserem Ratgeber zur Vermieterkündigung.

Gründe für EigenbedarfZerrissene Immobilienunterlagen

Wie schon beschrieben, Eigenbedarf muss immer begründbar sein, denn im Zweifelsfall, müssen Sie Gründe nennen. Hier ein paar Beispiele, für Kündigungsgründe:

  • Wunsch, in eigener Wohnung / Haus zu wohnen
  • Kinderwunsch, Wohnraumerweiterung
  • Zweitwohnung oder -haus, beruflich unbedingt erforderlich
  • Ersatzwohnung, während Umbauphase Ihrer Immobilie

Ihr Wunsch muss also immer eine langfristige Komponente haben, eine kurze, temporäre Nutzung als Übergangsphase wäre keine Begründung.

Begünstigte Personen

Sie können Eigenbedarf für Nutzen oder für "begünstigte" Personen. Doch, wer gehört dazu? Anerkannt sind:

  • Kinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Geschwister
  • Enkel
  • Nichten und Neffen
  • Schwiegerkinder und Schwiegereltern (wenn Ehe noch besteht)
  • Getrennt lebende Ehepartner (ohne Scheidungsantrag)
  • Eingetragener Lebenspartner (ohne laufenden Aufhebungsantrag)

Diese begünstigten Personen, benötigen zusätzlich einen Nachweis, über die besondere Bindung, zu Ihnen als Vermieter:

  • Cousin und Cousine
  • Großneffe und Großnichte
  • Stiefenkel

Muster PDF und DOC: Download

Nutzen Sie unsere kostenlose Eigenbedarfskündigung Vorlage für Ihr Schreiben.

Beispiel: Eigenbedarfskündigung

 

Max Mustermann
Musterstraße 124
12345 Musterstadt

Max Mustermann
Musterstraße 123
12345 Musterstadt

Kündigung des Mietvertrages für die Mietwohnung Musterstraße 124 in 12345 Musterstadt wegen Eigenbedarf

Sehr geehrter Herr Mustermann,

mit diesem Schreiben, kündigen wir / kündige ich Ihnen das Mietverhältnis, für die oben genannte Mietwohnung, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von X Monaten, zum XX.XX.XXXX oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt, wegen Eigenbedarfs, nach § 573 Abs. 2 Nr.2 BGB.

Die X Quadratmeter große Wohnung soll zukünftig folglich genutzt werden:

 

/ Tipp: Erklären und begründen Sie hier ausführlich die geplante Eigenbedarfsnutzung. Nennen Sie die begünstigte(n) Person(n), mit Verwandtschaftsgrad bzw. Art der Beziehung, die die Immobilie nutzen wird.

 

Leider kann ich / können wir Ihnen derzeit keine Alternativwohnung anbieten.

Hinweis: Gegen diese Eigenbedarfskündigung können Sie nach § 574 BGB Widerspruch einlegen. Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen, berücksichtigen Sie die dafür vorgesehene, zweimonatige Frist vor Ablauf der Kündigungsfrist. Ihr Widerspruchsbescheid sollte uns / mir bis zum XX.XX.XXXX vorliegen. Bitte begründen Sie im Widerspruchsbescheid ausführlich, warum Sie dieser Eigenbedarfskündigung widersprechen und ob es sich dabei um einen Härtefall handelt.

Bis zum XX.XX.XXX muss die Rückgabe der Wohnung in vertragsgerechten Zustand erfolgen. Bitte kontaktieren Sie uns / mich zur Vereinbarung des Übergabetermins.

Mit freundlichen Grüßen,

 

______________________________
Unterschrift

Sperrfrist bei Wohnraumumwandlung

Die Sperrfrist ist nur für die wenigsten wichtig. Das wird Sie erst, wenn ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und diese dann verkauft werden. In diesem Fall, hat der Mieter einen besonderen Kündigungsschutz.

Als Käufer müssen Sie dann eine Kündigungssperrfrist von 3 Jahren einhalten. In dem gesamten Zeitraum dürfen Sie nicht aufgrund von Eigenbedarf kündigen.

In Städten, in denen die Mietsituation besonders angespannt ist, darf sogar auf bis zu 10 Jahre verlängert werden.

Hier finden Sie die aktuelle Rechtsverordnung (extern, Heinrich Böll Stiftung, KommunalWiki)

Gesetz: § 577a Abs. 2 BGB zu Eigenbedarf

Auszug - § 577a Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Kündigungsbeschränkung bei Wohnraumumwandlung:

(2) Die Frist nach Absatz 1 oder nach Absatz 1a beträgt bis zu zehn Jahre, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 2 bestimmt sind. Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Gebiete und die Frist nach Satz 1 durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens zehn Jahren zu bestimmen.

[...]

Nächster Schritt: Immobilien Lage

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Beim Kauf einer Immobilie stellt sich die Frage, ob es sinnvoller ist, eine vermietete oder unvermietete Immobilie zu erwerben. Prinzipiell besteht ein Unterschied darin, ob Sie eine Immobilie für den Eigennutz kaufen oder rein, als Kapitalanlage. Jede Option hat Vor- und Nachteile, die je nach individueller Situation und Zielsetzung unterschiedlich gewichtet werden können.

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