Anschlussfinanzierung Bereitstellungszinsen: Erklärung, vermeiden & Tipps – Fallen sie an?
Fallen bei einer Anschlussfinanzierung Bereitstellungszinsen an? - Bei der Anschlussfinanzierung kann es vorkommen, dass die beantragte Darlehenssumme nicht sofort benötigt wird. In diesem Fall können Banken Bereitstellungszinsen erheben, um potenzielle Zinseinnahmen zu kompensieren. Wir empfehlen aus Erfahrung, sich über die Konditionen der Bereitstellungszinsen und mögliche Alternativen wie Forward-Darlehen zu informieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Alles, was Sie zum Thema Bereitstellungszinsen wissen müssen und wie Sie die Zinsen vermeiden, lernen Sie hier. Fragen? Sprechen Sie mit unserem Finanzierungsvermittler für Anschlussfinanzierung.
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Bereitstellungszinsen schnell erklärt
Bereitstellungszinsen sind zusätzliche Zinsen, die ein Kreditgeber einem Kreditnehmer berechnet, wenn dieser einen Kredit abruft, aber das Geld bisher nicht vollständig benötigt und stattdessen auf einem Kreditkonto bereitstellt. Die Bereitstellungszinsen werden als Prozentsatz des nicht genutzten Kreditbetrags berechnet und normalerweise zusammen mit anderen Kosten wie Bearbeitungsgebühren, Zinsen und eventuellen Strafgebühren im Kreditvertrag festgelegt.
Der Zweck von Bereitstellungszinsen besteht darin, den Kreditgeber für die Bereitstellung des Geldes und das Halten des Kreditkontos zu entschädigen, wenn der Kreditnehmer das Geld nicht sofort verwendet.
Bereitstellungszinsen im Überblick:
- Bereitstellungszinsen: Kosten bei Kreditaufnahme
- Entstehen, wenn Kreditnehmer Geld nicht sofort benötigen und auf Konto bereitstellen
- In der Regel Prozentsatz des nicht genutzten Kreditbetrags
- Höhe variiert je nach Kreditgeber und Vertrag
- Festgelegt im Kreditvertrag mit anderen Kosten
- Normalerweise begrenzter Zeitraum
- Vollzinssatz abzüglich bereits gezahlter Bereitstellungszinsen beim Abruf
Merken können Sie sich also:
Bereitstellungszinsen können auch als "nicht abgerufene Kreditzinsen" bezeichnet werden.
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Unser Experte kennt die besten Tipps und Tricks für Ihre Anschlussfinanzierung, mit Vergleich aus hunderten Bankangeboten und Erfahrung aus hunderten erfolgreichen Finanzierungen.Überblick: Bereitstellungszinsen bei Anschlussfinanzierung
Alles zum Thema Bereitstellungszinsen auf einen Blick:
- Bereitstellungszinsen bei Anschlussfinanzierung, nicht sofort benötigt
- Banken erheben Bereitstellungszinsen für ungenutztes Darlehen
- Bereitstellungszinsfreie Zeit: 3 bis 12 Monate vereinbar
- Nach Ablauf: Zusätzliche Bereitstellungszinsen zur Tilgungsrate
- Nahtloser Übergang zwischen alten und neuen Finanzierung
- Alternative: Forward-Darlehen
Im Folgenden gehen wir näher auf die Bereitstellungszinsen bei der Anschlussfinanzierung ein.
Bereitstellungszinsen bei der Anschlussfinanzierung?
Auch wenn Sie eine Anschlussfinanzierung in Anspruch nehmen, können Bereitstellungszinsen anfallen. Diese Zinsen sind fällig, wenn Sie die Darlehenssumme nicht sofort benötigen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die Bank stellt Ihnen das Darlehen zur Verfügung, aber Sie rufen es bisher nicht ab. Dadurch entgehen der Bank potenzielle Zinseinnahmen, da sie das Geld nicht anderweitig gewinnbringend anlegen kann.
Es ist jedoch möglich, beim Abschluss Ihrer Immobilienfinanzierung eine bereitstellungszinsfreie Zeit zu vereinbaren, in der keine Zinsen anfallen. Diese Frist dauert normalerweise zwischen drei und zwölf Monaten. Erst nach Ablauf dieser Zeit werden Bereitstellungszinsen fällig und müssen zusätzlich zur monatlichen Tilgungsrate gezahlt werden.
Ein Tipp: Achten Sie, wenn möglich, darauf, dass die bereitstellungszinsfreie Zeit nicht schon mit der Kreditbeantragung beginnt. Denn so verkürzt sich die Frist und Sie verlieren Zeit. Startet die bereitstellungszinsfreie Zeit dagegen erst mit dem Abschluss des Kreditvertrages, sparen Sie Gebühren ein.
In kurz:
- Anschlussfinanzierungen: Bereitstellungszinsen bei nicht sofortigem Bedarf
- Banken erheben Bereitstellungszinsen für ungenutzte Darlehenssumme
- Vereinbarung bereitstellungszinsfreier Zeit: 3 bis 12 Monate
- Nach Ablauf: Zusätzliche Bereitstellungszinsen zur Tilgungsrate
Bereitstellungszinsen vermeiden: So geht's
Wenn Ihre Anschlussfinanzierung in den nächsten 12 Monaten ansteht, können Sie sich für einen Anbieter mit einer langen bereitstellungszinsfreien Zeit entscheiden und so die Zinsen umgehen. Achten Sie darauf, dass das Ende Ihrer ersten Finanzierung und der Beginn der Anschlussfinanzierung nahtlos ineinander übergehen, um doppelte Zahlungen zu vermeiden
Eine Alternative zur herkömmlichen Anschlussfinanzierung ist ein Forward-Darlehen, das erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt und keine Bereitstellungszinsen erhebt. Beachten Sie, dass für die Vorlaufzeit des Forward-Darlehens ein Zinsaufschlag berechnet wird, der für die gesamte Darlehenslaufzeit gilt. Um herauszufinden, welche Option günstiger ist, sollten Sie beide Varianten durchrechnen und die Kosten vergleichen.
Zusammengefasst, so vermeiden Sie die Zinsen:
- Anbieter mit einer langen bereitstellungszinsfreien Zeit finden
- Doppelte Zahlungen vermeiden
- Forward-Darlehen abschließen
- Darlehensarten vergleichen
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