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Zertifizierung für Verwalter (WEG): Voraussichtlich neue Frist 2023

Zertifizierung für Verwalter - Sie sind Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder haben Ambitionen der Verwalter einer WEG zu werden? Dann wird Sie interessieren, dass der Stichtag für die Pflicht für ein Zertifikat um ein Jahr nach hinten verschoben wurde. Was das genau ist, welche Prüfung für ein Zertifikat abgelegt werden muss und warum das sinnvoll ist, das erfahren Sie hier! Zurück zu: WEG.

Zu viele Interessenten: Frist wird verlängert

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Alles zur WEG und Kapitalanlage

In der WEG-Reform 2020 wurde unter anderem auch festgesetzt, dass der Verwalter ein Zertifikat haben muss. Diese Vorschrift sollte ab dem 01.12.2022 in Kraft treten. Allerdings ist das Aufgebot an Zertifikatssuchenden derzeit so hoch, dass diese Frist nun verlängert wurde. Die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) müssen jetzt also bis zum Dezember 2023 warten, bis sie ein solches Zertifikat von Ihrem Verwalter verlangen können.

Dem Bundesjustizministerium erscheine es nicht als möglich, dass alle Verwalter bis zu diesem Datum ausreichend geprüft sind. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Stichtags wird momentan in der Bundesregierung abgestimmt.

Hier finden Sie die Ausgangslage noch einmal auf einen Blick:

  • Nach WEG-Reform 2020: Verwalter muss Zertifikat haben
  • Viele Menschen wollen ein Zertifikat: Frist wurde verlängert
  • Neue Frist, das Zertifikat zu verlangen: Dezember 2023
  • Gesetzentwurf wird nun in der Bundesregierung abgestimmt

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Prüfung: Was ist ein zertifizierter Verwalter?

Um als zertifizierter Verwalter zu gelten, muss eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden. Als Verwalter ist es möglich, die Prüfung vor jeder IHK abzulegen, Sie sind also nicht an den Heimatort oder den des Gebäudes gebunden.  Dabei werden rechtliche, kaufmännische und technische Fähigkeiten geprüft. Diese beziehen sich spezifisch auf die Position als Verwalter.

Die Prüfung zum zertifizierten Verwalter in der Übersicht:

  • Prüfung muss bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt werden
  • Jede IHK ist geeignet: nicht an Heimat- oder Immobilienort gebunden
  • Anforderung: rechtliche, kaufmännische und technische Fähigkeiten

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Tipps zum Lernen: Rahmenbedingungen

Auf dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag wurde ein Rahmen erstellt, unter der diese Prüfung stattfinden soll. Dabei ist auch die Gewichtung der einzelnen Themenbereiche eingeschlossen. Diesen Rahmenplan können Sie hier abrufen. Der Verwalter hat nun also auch die Sachkunde, seinem Amt nachzugehen. Grundsätzlich ist es möglich, ohne die IHK-Prüfung als Verwalter zu arbeiten. Das entspricht dann aber nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

Allerdings stellt sich hier die Herausforderung, dass es noch keine festgeschriebene Gesetzesinitiative gibt. Deswegen ist bisher nicht endgültig gesetzlich festgelegt, welche genauen Inhalte die Prüfung haben sollte.

Diese Rahmenbedingungen gelten bei der Prüfung:

  • Rahmenplan (IHK)  mit Gewichtung der einzelnen Themenbereiche
  • Verwalter kein Zertifikat = dann nicht ordnungsgemäße Verwaltung
  • Keine Gesetzesinitiative: Inhalt nicht grundlegend gesetzlich festgelegt

Ausnahme: Kleingemeinschaft & gleichwertige Abschlüsse

In einer Kleingemeinschaft mit Eigenverwaltung wird nach den neuen Richtlinien kein zertifizierter Verwalter verlangt. Das gilt, wenn diese Kleingemeinschaft nur bis zu acht Sondereigentumseinheiten hat. Zudem muss weniger als ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter fordern.

Hier benötigen Sie als Eigentümer keinen zertifizierten Verwalter:

  • Kleingemeinschaft mit Eigenverwaltung
  • Bis zu 8 Sondereigentumseinheiten
  • ⅓ oder weniger fordern ein Zertifikat

Volljuristen, geprüfte Immobilienfachwirte, Immobilienkaufleute und Menschen mit Studienabschluss mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt brauchen kein extra Zertifikat - ihr Abschluss gilt als gleichwertig.

Menschen mit diesen Abschlüssen müssen nicht noch das Zertifikat zusätzlich machen:

  • Volljuristen
  • Geprüfte Immobilienfachwirte
  • Immobilienkaufleute
  • Menschen mit Studienabschluss mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt

Verwaltung mit Unternehmen: Zertifizierte Beauftragte

Bei einem Unternehmen sollten die überwiegend mit der Verwaltung beauftragten Mitarbeiter eine Zertifizierung haben. Dann darf sich auch das Unternehmen als zertifiziert bezeichnen.

Das sollten Sie bei einem Unternehmen beachten:

  • Mitarbeiter der Verwaltung haben Zertifikat
  • Dann Unternehmen = zertifiziert bezeichnen

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Ablauf der Prüfung: Schriftlich & Mündlich

Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Wenn angehende Verwalter den schriftlichen Teil bestanden haben, dann sind sie zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung berechtigt. Beide Prüfungen müssen mit "bestanden" bewertet werden. Dafür muss mindestens die Hälfte der erforderlichen Punkte erreicht werden. Sollten sie in der Prüfung durchfallen, dürfen sie diese immer wiederholen.

Diese Anforderungen muss die Prüfung erfüllen, um gültig zu sein:

  • Schriftlichen & mündlichen Prüfungsteil ablegen
  • Schriftlich bestanden = Zulassung für mündliche
  • Bewertung mit “bestanden” oder “nicht bestanden”
  • Durchgefallen? Prüfung kann wiederholt werden

Anforderungen an den schriftlichen Teil

Der schriftliche Teil wird auf Papier, elektronisch oder gemischt absolviert und dauert 90 Minuten. Dabei werden in Praxisfällen mit thematischem Bezug die Aufgaben eines Hausverwalters abgeprüft.

Anforderungen an den mündlichen Teil

Der mündliche Teil dauert etwa 15 Minuten und bezieht sich auf das rechtliche Wissen des Verwalters.

Kosten: Das müssen Verwalter zahlen!

Für eine Prüfung fallen geschätzte Kosten von 340 Euro an. Allerdings können noch mal etwa 1.400 Euro dazu kommen, für die Vorbereitungskurse und dem Zeitaufwand, in dem der Prüfling nicht arbeiten, gehen kann.

Mit der Kostenübersicht kann abgewogen werden, ob sich ein solches Zertifikat lohnt:

  • Prüfungsgebühren: ca. 340 Euro
  • Aufwandskosten: ca. 1.400 Euro

Weiterbildung: Auch ohne Zertifikat!

Unabhängig vom Zertifikat müssen sich seit 2018 Verwalter weiterbilden. Diese Regelung umfasst etwa 20 Stunden Weiterbildung.

Die Regelungen zur Weiterbildung in der Übersicht:

  • Unabhängig vom Zertifikat
  • Regelung gilt seit 2018
  • Umfasst ca. 20h Kurse

WEG-Verwaltung: Kosten abrechnen & Co.

Im folgenden Artikel erfahren Sie im Detail, wie Sie als Eigentümer von einem Verwalter profitieren können.

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WEG: Was ist das? Eigentümergemeinschaft 2025

Traumwohnung oder Wohnung als Kapitalanlage, mit dem Wohnungskauf werden Sie automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Was ist das? Worauf müssen Sie achten? Was sind Ihre Rechte, aber auch Pflicht? All die Antworten finden Sie hier, inklusive Erklärvideo, einfach und verständlich erklärt.

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