Denkmalschutzimmobilie Kaufvertrag: Sonderfall, Überblick & Ratgeber

Immobilie Denkmalschutz – Bei dem Anblick historischer Bauten mit ihrem besonderen Charakter geht Ihnen das Herz auf? Sie überlegen, eine denkmalgeschützte Immobilie zu kaufen? Hier habe ich alle Grundlagen für Sie! Alles, was Sie über den Kauf einer Denkmalschutzimmobilie wissen, was Sie beim Kaufvertrag eines historischen Objekts beachten müssen und ob sich der Kauf einer Denkmalschutzimmobilie lohnt.

Denkmalschutz im Überblick

Ein altes Fachwerkhaus, eine Jugendstilvilla oder ein Loft in einer alten Fabrik – diese Wohnträume haben ihren eigenen Charme. Aber nicht jede alte Immobilie ist gleich ein Denkmal. Bevor wir zum Sonderfall Kauf einer Denkmalschutzimmobilie kommen, hier noch einmal alles Wichtige zum Denkmalschutz zusammengefasst.

5 Fakten zum Denkmalschutz in Deutschland:

  • Gebäude mit besonderer historischer oder kultureller Bedeutung, unter Schutz gestellt
  • In das Denkmalbuch oder die Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes eingetragen (Beispiel: Denkmalliste Berlin)
  • Unterliegt bestimmten Auflagen bei Renovierung, Umbau oder Abriss
  • Kann steuerliche Vorteile für Eigentümer bieten, um Erhaltungsmaßnahmen zu fördern
  • Erfordert Genehmigungen der Denkmalschutzbehörden für Veränderungen

Sollten Sie eine Immobilie mit Denkmalschutz kaufen wollen, gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollen. Welche Rolle der Kaufvertrag bei Denkmalschutzimmobilien spielt und ob sich ein Kauf lohnt, erfahren Sie jetzt.

Ablauf und Kauf der Immobilie

Grundsätzlich gilt, dass der Kauf einer Immobilie beziehungsweise eines Grundstücks in Deutschland nur dann wirksam ist, wenn der Kaufvertrag durch einen Notar beurkundet wird. Der Kauf erfolgt üblicherweise in drei Schritten:

  1. notarieller Kaufvertrag
  2. Kaufpreiszahlung durch Käufer
  3. Übereignung + Grundbucheintragung

Sie merken, einen Unterschied zu normalen Immobilien gibt es bislang nicht. Ob sich ein Unterschied in den Vertragsinhalten finden lässt, erfahren Sie jetzt.

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Besonderheiten im Kaufvertrag

Besonderheiten von Häusern mit Denkmalschutz

Unterscheidet sich der Kaufvertrag einer Immobilie mit Denkmalschutz von einem normalen Immobilienkaufvertrag? Welche Rolle spielt der Kaufvertrag? Diese Fragen haben Sie sich vielleicht auch schon gestellt. Wir haben jetzt die Antworten für Sie. Grundsätzlich unterscheidet sich der Kaufablauf nicht von dem einer gewöhnlichen Immobilie. Inhaltlich gibt es aber ein paar Besonderheiten, über die Sie sich als Käufer bewusst ein müssen.

Diese Besonderheiten betreffen:

  • Bauverpflichtung
  • Umfang der Baumaßnahmen

Als Käufer verpflichten Sie sich, alle notwendigen Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an der denkmalgeschützten Immobilie durchzuführen. Der Kaufvertrag regelt dabei den Umfang der von Ihnen durchzuführenden Baumaßnahmen. Ihnen sollte daher bewusst sein, dass Sie mit dem Kauf eine Verpflichtung eingehen, die Immobilie instand zu halten, um das öffentliche Interesse an dem historischen Gebäude zu schützen.

Zeitpunkt des Kaufvertrags

Für Sie als Käufer ist aber nicht nur der Inhalt des Kaufvertrags relevant, sondern auch der Zeitpunkt, zu dem dieser geschlossen wird. Der Kaufvertrag ist die Grundlage und der Ausgangspunkt für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die die Immobilie betreffen. Besonders, wenn es ums Steuern sparen beim Immobilienkauf geht, ist der Zeitpunkt des Abschlusses vom Kaufvertrag entscheidend.

Steuervorteile entstehen nur nach dem Kauf für den Käufer, nicht für Maßnahmen davor

Die neue Eigentümerin einer Denkmalschutzimmobilie darf die Kosten für die Investitionen nur dann steuerlich geltend machen, wenn diese nach dem Immobilienkauf erfolgt sind. Andernfalls erkennt der Fiskus die betreffende Maßnahme nicht als Werbungskosten an, sondern schreibt die Kosten dem Kauf der Immobilie im Sinne von Anschaffungskosten zu. Lesen Sie hier weiter: Steuervorteile beim Denkmalschutz.

Lohnt sich der Kauf einer Denkmalschutzimmobilie?

Wie Sie bereits in dem Beitrag über Denkmalschutzimmobilien gelernt haben, bieten Denkmalschutz Objekte viele Vor-, aber auch Nachteile. Trotz der hohen Steuervorteile und finanziellen Förderungen dürfen Sie die Folgekosten, die durch Instandhaltung und Modernisierung entstehen, nicht unterschätzen.

Vorteile im Überblick

  • einzigartige Immobilie
  • Steuervorteile
  • finanzielle Förderung
  • sichere Geldanlage

Egal, ob Sie das Haus selbst bewohnen oder vermieten wollen: Mindestens zehn Jahre lang sollten Sie die Immobilie halten wollen und das auch tun. Kurzfristige Spekulationen auf staatlich subventionierten Märkten können schnell zu finanziellen Verlusten führen. Zudem erfordert die Genehmigungspflicht für jede Sanierungsarbeit Geduld und gute Zusammenarbeit mit der Denkmalbehörde.

Nachteile im Überblick

  • Langzeitinvestition + hohe Ausgaben
  • Genehmigungen und Sanierungsvorschriften
  • schneller Verkauf = finanzieller Verlust

Ob sich die Investition in eine Denkmal-Immobilie rentiert, hängt letztlich also neben den Anschaffungs- und Instandhaltungskosten davon ab, wie Sie das Gebäude zukünftig nutzen möchten, ob eine Verkaufsabsicht besteht und wie hoch Ihr Einkommen als Eigentümers ist. Eine Beratung durch einen Denkmal-Experten hilft Ihnen in jedem Fall bei der Kaufentscheidung weiter.

Zusammengefasst: Vorteile, Nachteile, Kaufentscheidung

Auch wenn der Ablauf beim Kauf einer Immobilie mit Denkmalschutz sich nicht, von dem einer gewöhnlichen Immobilie unterscheidet, sollten Sie sich bei diesem Sonderfall unbedingt merken:

  • Bauverpflichtung im Kaufvertrag
  • Steuervorteile nach Abschluss

Da Sie jetzt die Besonderheiten des Denkmalschutzimmobilienkaufvertrags kennen, wissen Sie, worauf Sie achten müssen, um böse Überraschungen nach dem Kauf zu vermeiden. Sollten Sie sich für den Kauf einer Denkmalschutzimmobilie entscheiden, sollten Sie vorab einen Blick auf unsere Denkmalimmobilien Checkliste werfen. Diese und viele weitere nützliche Informationen zu Genehmigungen, Energieeffizienz und Steuervorteilen finden Sie in Immobilien mit Denkmalschutz: Kauf, Genehmigungen, Sanierung und Steuern!

Apropos, hier haben wir noch:

  • Steuertipps & Förderungen im Denkmalschutz