Neutralitätspflicht (Notar) (Wiki, Definition): Unparteiisch & Unabhängig

Neutralitätspflicht – Ein Notar ist in der Regel ein Betreuer, der unparteiisch und unabhängig gegenüber beider Beteiligten handelt. Er sollte in keiner Weise das Interesse einer der Parteien vertreten. Deshalb wurde für Notare eine Neutralitätspflicht ausgesprochen. Um diese Neutralität weiterhin zu sichern, dürfen Notar keine Verträge beurkunden, die möglicherweise in einem Interessenkonflikt stehen. Des weiteren hat ein Notar sich darüber zu informieren, welchen Willen die Beteiligten haben und welchem Sachverhalt sie naheliegen. Auch muss der Einflussradius und die Erklärung des Geschäfts eindeutig verstanden und festgehalten werden. Um für die Verbraucher ein faires Umfeld zu schaffen, wird ein Entwurf der Urkunde im Regelfall zwei Wochen vor dem Notartermin an die Beteiligten zur Kenntnisnahme verschickt.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Notarkosten, Notarvertrag und Notarbestätigung.

Neutralitätspflicht zusammengefasst

Hier sehen Sie einen Überblick zu Neutralitätspflicht:

  • Notare sind unabhängig und unparteiisch
  • vertreten nicht das Interessen eines Beteiligten
  • Notare dürfen kein Interessenkonflikt haben
  • muss sich über die Beurkundung belehren
  • Entwurf wird zwei Wochen zuvor verschickt

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