1.000 Euro Mieteinnahmen, wieviel Steuer? Beispiel Berechnung

1.000 Euro Mieteinnahmen, wieviel Steuer – Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie viel Steuer Sie als Vermieter in Deutschland auf Ihre Mieteinnahmen zahlen müssen? In diesem Beitrag geben wir Ihnen eine Beispielrechnung für eine alleinstehende Person in privater Vermietung, die monatlich 1.000 Euro an Mieteinnahmen generiert. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine vereinfachte Berechnung handelt und individuelle Umstände variieren können! Immobilien & Steuern sparen, hier kommen Sie zurück zur Übersicht: Steuern 2026.

Beispielrechnung: Steuern bei 1.000 Euro Mieteinnahmen

Eine kurze und prägnante Frage hat uns heute aus der IE Community zur Artikel vermietete Immobilie Steuern sparen erreicht:

1.000 Euro Mieteinnahmen, wieviel Steuer?

Wichtig – Bitte beachte, dass es sich um eine vereinfachte Beispielrechnung handelt und individuelle Umstände variieren können.

  1. Berechnung: Nur Mieteinnahmen
  2. Berechnung: Mieteinnahmen + Einkommen

Beispielrechnung: Steuern bei 1.000 Euro Mieteinnahmen

Hier ist eine Beispielrechnung zur Versteuerung der Mieteinnahmen von 1.000 Euro pro Monat für eine alleinstehende Person in privater Vermietung.

Einkommen der Person:

  • 1.000 Euro / Monat Mieteinnahmen

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Mieteinnahmen pro Jahr: 1.000 Euro/Monat * 12 Monate = 12.000 Euro/Jahr

Abzug der Werbungskosten

Angenommen, es entstehen jährliche Werbungskosten in Höhe von 3.000 Euro, z.B. für Instandhaltung, Versicherungen, Verwaltungskosten usw.

  • Zu versteuerndes Einkommen = Mieteinnahmen – Werbungskosten
  • Zu versteuerndes Einkommen = 12.000 Euro – 3.000 Euro = 9.000 Euro

Ermittlung der Steuerlast:

In Deutschland gibt es verschiedene Steuersätze und Steuerklassen. Für diese Beispielrechnung nehmen wir den Einkommensteuersatz für alleinstehende Personen im Jahr 2023.

Hier sind die Steuersätze und die entsprechenden Steuerbeträge für das zu versteuernde Einkommen von 9.000 Euro (nach Abzug der Werbungskosten) im Jahr 2023:

  •  Bis 9.744 Euro: 0% Steuer
  • Über 9.744 Euro bis 57.919 Euro: 14% Steuer

Die zu zahlende Steuer beträgt somit:

Steuerbetrag = (9.000 Euro – 9.744 Euro) * 14% = -744 Euro * 14% = -104,16 Euro (negative Steuer, da das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt)

Ergebnis: 1.000 Euro Mieteinnahmen versteuern

Unser Ergebnis bei 1.000 Euro Mieteinnahmen

In diesem Beispiel würde eine alleinstehende Person mit Mieteinnahmen von 1.000 Euro pro Monat und jährlichen Werbungskosten von 3.000 Euro

keine Einkommensteuer zahlen

da das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 9.744 Euro liegt.

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Beispielrechnung: Mieteinnahmen + Einkommen

In dieser zweiten Beispielrechnung zur Versteuerung der Mieteinnahmen von 1.000 Euro pro Monat für eine alleinstehende Person in privater Vermietung, die außerdem ein monatliches Nettoeinkommen von 2.500 Euro verdient. Bitte beachte, dass es sich um eine vereinfachte Beispielrechnung handelt und individuelle Umstände variieren können.

Einkommen der Person:

  • 1.000 Euro / Monat Mieteinnahmen
  • 2.500 Euro / Monat Nettoverdienst

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Starten wir zunächst mit der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens.

  • Mieteinnahmen pro Jahr: 1.000 Euro/Monat * 12 Monate = 12.000 Euro/Jahr
  • Nettoeinkommen pro Jahr: 2.500 Euro/Monat * 12 Monate = 30.000 Euro/Jahr

Zu versteuerndes Einkommen = Mieteinnahmen + Nettoeinkommen Zu versteuerndes Einkommen = 12.000 Euro + 30.000 Euro = 42.000 Euro

Ermittlung der Steuerlast

In Deutschland gibt es verschiedene Steuersätze und Steuerklassen. Für diese Beispielrechnung nehmen wir den Einkommensteuersatz für alleinstehende Personen im Jahr 2023.

Hier sind die Steuersätze und die entsprechenden Steuerbeträge für das zu versteuernde Einkommen von 42.000 Euro im Jahr 2023:

  • Bis 9.744 Euro: 0% Steuer
  • Über 9.744 Euro bis 14.532 Euro: 14% Steuer
  • Über 14.532 Euro bis 57.919 Euro: 42% Steuer

Die zu zahlende Steuer beträgt somit: Steuerbetrag = (42.000 Euro – 14.532 Euro) * 42% = 27.468 Euro * 42% = 11.534,56 Euro

Ergebnis: Mieteinnahmen + Gehalt

In diesem Beispiel würde eine alleinstehende Person mit Mieteinnahmen von 1.000 Euro pro Monat und einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.500 Euro

eine Einkommensteuer von 11.534,56 Euro pro Jahr zahlen.

Bitte beachte, dass dies nur eine vereinfachte Beispielrechnung ist und es von vielen individuellen Faktoren abhängt, wie etwa anderen Einkünften, Abzugsfähigkeit weiterer Kosten oder persönlichen Umständen. Um eine genaue Steuerschätzung zu erhalten, ist es empfehlenswert, einen Steuerberater zu konsultieren oder eine professionelle Steuerberechnungssoftware zu verwenden.

Wie werden 1.000 Euro Mieteinnahmen steuerlich behandelt?

Mieteinnahmen unterliegen der Einkommensteuer — nicht der Abgeltungsteuer wie Zinsen oder Dividenden. Das Finanzamt besteuert Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Sie werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, der je nach Gesamteinkommen zwischen 0 % und 45 % liegt.

Wichtig: Versteuert wird nicht die Bruttoeinnahme von 1.000 €, sondern der Überschuss nach Abzug aller Werbungskosten. Bei gut genutzten Absetzungsmöglichkeiten kann dieser deutlich niedriger ausfallen.

Steuerbelastung: 1.000 € Mieteinnahmen je nach Einkommen

Der Steuersatz auf Mieteinnahmen hängt vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab. Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Steuer auf 1.000 € Nettomieteinnahmen (nach Werbungskosten) anfällt:

Jahreseinkommen gesamt Grenzsteuersatz Steuer auf 1.000 € Verbleibender Nettoertrag
bis 11.784 € (Grundfreibetrag) 0 % 0 € 1.000 €
15.000 € ca. 22 % ca. 220 € ca. 780 €
25.000 € ca. 32 % ca. 320 € ca. 680 €
40.000 € ca. 38 % ca. 380 € ca. 620 €
65.000 € ca. 42 % ca. 420 € ca. 580 €
ab 277.826 € 45 % (Reichensteuer) 450 € 550 €

Werte 2024, Einzelveranlagung, vereinfacht. Solidaritätszuschlag ab 96.820 € zusätzlich.

Werbungskosten: Was von 1.000 € Mieteinnahmen absetzbar ist

Der steuerliche Vorteil der Vermietung liegt in den Werbungskosten. Alle direkt mit der Vermietung zusammenhängenden Kosten reduzieren das zu versteuernde Einkommen:

Werbungskostenart Typischer Betrag/Monat Anmerkung
Hypothekenzinsen 200–500 € Nur Zinsanteil, nicht Tilgung
AfA (Abschreibung) 150–400 € 2 % p.a. auf Gebäudewert (ohne Grundstück)
Hausverwaltung 20–50 € Vollständig absetzbar
Instandhaltung/Reparaturen 30–100 € Laufend oder als Erhaltungsaufwand
Versicherungen 15–40 € Gebäudeversicherung, Haftpflicht
Grundsteuer 30–80 € Sofern nicht auf Mieter umgelegt
Steuerberatung anteilig Anteiliger Anteil für Anlage V
Fahrten zum Objekt 0,30 €/km Besichtigungen, Eigentümerversammlungen

Rechenbeispiel: 1.000 € Bruttomiete — was bleibt übrig?

Praxisbeispiel: Eigentumswohnung, Kaufpreis 250.000 €, Grundstückswert 50.000 €, Kreditzinsen 4 %, Restschuld 180.000 €.

Position Betrag/Monat
Brutto-Kaltmiete 1.000 €
− Kreditzinsen (4 % auf 180.000 €) −600 €
− AfA (2 % auf 200.000 € / 12) −333 €
− Verwaltung, Versicherung, Reparaturen −80 €
= zu versteuernder Überschuss −13 € (steuerlicher Verlust)
Steuerersparnis (38 % Steuersatz) +5 € Erstattung

In der Finanzierungsphase entstehen durch Zinsen und AfA oft steuerliche Verluste, die das übrige Einkommen mindern — das nennt man negative Einkünfte aus Vermietung.

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AfA: Die wichtigste Absetzung für Vermieter

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) erlaubt es, den Gebäudewert über 50 Jahre linear abzuschreiben — unabhängig davon, ob das Gebäude tatsächlich an Wert verliert. Die Berechnung:

  • Gebäudewert = Kaufpreis − Grundstückswert (Richtwert: 20–30 % in Städten)
  • Für Gebäude nach 1925: 2 % pro Jahr = 2 % × Gebäudewert
  • Für Gebäude vor 1925: 2,5 % pro Jahr
  • Neubau ab 2023: 3 % pro Jahr (§ 7 Abs. 4 EStG)

Bei einem Gebäudewert von 200.000 €: AfA = 4.000 € pro Jahr = 333 € pro Monat — eine der effektivsten Steuerminderungen für Vermieter.

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FAQ: Steuer auf 1.000 € Mieteinnahmen

Muss ich Mieteinnahmen sofort versteuern?

Ja — Mieteinnahmen werden im Jahr des Zuflusses versteuert (Zufluss-Prinzip, § 11 EStG). Sie müssen in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage V angegeben werden, auch wenn der Betrag durch Werbungskosten vollständig ausgeglichen wird.

Ab wann muss ich Mieteinnahmen versteuern?

Ab dem ersten Euro — es gibt keinen steuerfreien Freibetrag für Mieteinnahmen. Allerdings gilt der allgemeine Grundfreibetrag (2024: 11.784 €) für das Gesamteinkommen. Wer sonst kein Einkommen hat, bleibt bis dahin steuerfrei.

Was passiert, wenn meine Werbungskosten höher als die Mieteinnahmen sind?

Ein Verlust aus Vermietung mindert das übrige Einkommen (z. B. Gehalt) und spart damit Steuern. Das Finanzamt erkennt solche Verluste an, solange eine Einkunftserzielungsabsicht besteht — also langfristig Gewinn geplant ist. Bei dauerhaft negativem Cashflow kann das Finanzamt Liebhaberei unterstellen.

Muss ich Mehrwertsteuer auf Mieteinnahmen zahlen?

Nein — die Vermietung von Wohnraum ist gemäß § 4 Nr. 12 UStG umsatzsteuerfrei. Nur bei gewerblichen Mietverhältnissen (Büro, Lager) kann optiert werden.

1.000 Euro Mieteinnahmen versteuern: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wer 1.000 € monatliche Mieteinnahmen (= 12.000 € jährlich) erzielt, muss diese als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) in der Steuererklärung angeben. Versteuert wird aber nicht der Brutto-Betrag, sondern der Überschuss nach Abzug aller Werbungskosten.

Rechenbeispiel: 1.000 € Miete, was bleibt nach Steuern?

Position Jahresbetrag Anmerkung
Kaltmiete (12 × 1.000 €) + 12.000 € Brutto-Mieteinnahmen
− Darlehenszinsen − 4.200 € z.B. 140.000 € Kredit × 3 % Zinsen
− AfA (Abschreibung) − 4.000 € 2 % von 200.000 € Gebäudewert
− Hausgeld (nicht umlegbar) − 1.440 € 120 €/Monat nicht-umlegbarer Anteil
− Grundsteuer − 600 € Typisch für 70 m²-Wohnung in Mittelstadt
− Verwaltung, Reparaturen − 360 € 30 €/Monat pauschal
= Zu versteuernder Überschuss + 1.400 € Von 12.000 € bleiben 1.400 € steuerlich relevant
Steuer bei 35 % Grenzsteuersatz 490 € 1.400 € × 35 %
Steuer bei 42 % Grenzsteuersatz 588 € 1.400 € × 42 %

In diesem Beispiel fallen auf 12.000 € Bruttoeinnahmen nur 490–588 € Einkommensteuer an — weil Zinsen, AfA und Bewirtschaftungskosten die Steuerbemessungsgrundlage auf 1.400 € reduzieren. Ohne Darlehen (volles Eigenkapital) wäre die Steuerlast deutlich höher.

Werbungskosten: Was Sie von den Mieteinnahmen abziehen dürfen

Die folgende Liste zeigt alle typischen Werbungskosten für Vermieter — vollständig absetzbar gegen die Mieteinnahmen:

Werbungskostenart Typischer Betrag/Jahr Hinweis
Darlehenszinsen variabel (je Kredithöhe) NUR Zinsen, nicht Tilgung!
Abschreibung AfA 2 % des Gebäudewerts p.a. Baujahr ab 2023: 3 % p.a.
Grundsteuer 300–2.000 € Vollständig absetzbar
Gebäudeversicherung 200–800 € Vollständig absetzbar
Hausgeld (nicht-umlegbarer Anteil) 30–50 % des Hausgelds Rücklagen, Verwalterhonorare, nicht-umlegbare Betriebskosten
Instandhaltungsrücklage 1–2 €/m²/Monat Absetzbar wenn tatsächlich verbraucht (Rücklage selbst: erst bei Verwendung)
Maklerkosten Neuvermietung 1–2 Nettokaltmieten Vollständig absetzbar
Steuerberatung (Mietanteil) 200–500 € Anteilig der Beratungsgebühr
Fahrtkosten zur Immobilie 0,30 €/km (einfach) Dokumentationspflicht!
Telefon, Internet (Verwaltungsanteil) 10–20 % der Kosten Nur nachweisbarer beruflicher Anteil

Steuersätze: Wann zahlt man wie viel auf Mieteinnahmen?

Der Steuersatz auf Mieteinnahmen hängt vom Gesamteinkommen ab — es gibt keinen Sonder-Steuersatz für Vermieter. Das Miet-Einkommen wird zum übrigen Einkommen addiert (progressive Steuerpflicht):

Zu versteuerndes Gesamteinkommen (2024) Grenzsteuersatz Steuer auf 1.000 € Mehreinkommen
Bis 11.604 € (Grundfreibetrag) 0 % 0 €
11.605 € – 17.005 € 14–24 % 140–240 €
17.006 € – 66.760 € 24–42 % 240–420 €
66.761 € – 277.825 € 42 % 420 €
Über 277.826 € 45 % (Reichensteuer) 450 €

Faustregel: Wer als Angestellter brutto 50.000–80.000 € verdient, zahlt auf jeden zusätzlichen Euro Miet-Überschuss ca. 35–42 % Einkommensteuer. Der echte Netto-Cashflow nach Steuern ist also deutlich geringer als der Brutto-Mietertrag.

Mieteinnahmen unter 520 €/Jahr: Steuerfrei?

Es gibt keine generelle Freigrenze für Mieteinnahmen. Selbst 100 € monatlich (1.200 €/Jahr) müssen angegeben werden. Allerdings: Unterschreiten die Überschüsse (nach Werbungskosten) den Grundfreibetrag und haben Sie kein weiteres Einkommen, entsteht keine Steuer. In der Praxis hat fast jeder Vermieter weiteres Einkommen — daher immer angeben.

Anlage V: So füllen Sie die Steuererklärung für Vermieter aus

Mieteinnahmen werden in der Anlage V der Einkommensteuererklärung (ELSTER) angegeben:

  1. Zeile 4–12: Angaben zur Immobilie (Adresse, Nutzungsart, Anteil)
  2. Zeile 9: Mieteinnahmen (Kaltmiete, ohne Nebenkosten)
  3. Zeile 10: Vereinnahmte Nebenkosten (Vorauszahlungen)
  4. Zeile 33–57: Werbungskosten (alle Posten einzeln oder zusammengefasst)
  5. Zeile 58: AfA-Betrag (automatisch aus Anlage V berechnet, wenn Anschaffungskosten angegeben)
  6. Zeile 59: Überschuss oder Verlust (wird automatisch in ESt-Bescheid übernommen)
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FAQ: 1.000 € Mieteinnahmen und Steuer

Muss man Mieteinnahmen auch bei der Krankenversicherung angeben?

Für gesetzlich Versicherte: Mieteinnahmen zählen nicht zur Bemessungsgrundlage für Krankenversicherungsbeiträge — anders als Arbeitseinkommen. Ausnahme: Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen alle Einkommensarten (inkl. Mieteinkünfte) angeben und zahlen ggf. höhere Beiträge. Privat Versicherte: Keine Beitragsabhängigkeit von Einkommensarten.

Wann lohnt sich eine Immobilie als Kapitalanlage steuerlich nicht mehr?

Bei hohem Eigenkapital (kein Darlehen), kleiner Immobilie und hohem Steuersatz kann der steuerliche Vorteil gering ausfallen — weil kaum Werbungskosten (keine Zinsen, AfA auf günstige Immobilie gering) dem Mietertrag gegenüberstehen. In solchen Fällen: Gesamtrendite (Mietrendite + Wertsteigerung) muss deutlich über Alternativanlagen liegen, um die Steuerlast zu rechtfertigen.

Wie lange kann man Verluste aus Vermietung geltend machen?

Verluste aus Vermietung (wenn Werbungskosten höher sind als Mieteinnahmen) können unbegrenzt mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden — das mindert die Steuerlast erheblich. Voraussetzung: Dauerhafte Vermietungsabsicht muss glaubhaft nachgewiesen werden. Bei dauerhaftem Verlust ohne Aussicht auf Überschuss erkennt das Finanzamt „Liebhaberei“ an und streicht die Verluste (Beschluss BFH IX B 25/13).