Sittenwidrigkeit Bürgschaft (Wiki, Definition): Nichtigkeit einer Bankbürgschaft

Sittenwidrigkeit Bürgschaft – Aufgrund von Sittenwidrigkeit wird häufig eine Bankbürgschaft ohne Eigentümerschaft abgelehnt. Sittenwidrig ist eine Bürgschaft dann, wenn die Bank bewusst die geschäftliche Unerfahrenheit des Bürgen ausnutzt, die wirtschaftlichen Folgen einer Bürgschaft gegenüber dem Bürgen kleinredet oder eine Zwangslage missbraucht. Damit verstößt der Vertrag gegen die in einer Gesellschaft geltenden Sitten. Im Zivilrecht führt die Sittenwidrigkeit eines solchen Rechtsgeschäfts dazu, dass der Vertrag nichtig ist. Bedeutet, dieser Vertrag gilt nicht. Bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung kann es auch nach § 826 des BGB zu einer Schadensersatzpflicht kommen.

Mehr zur Bürgschaft in unserem Artikel:

Sittenwidrigkeit im Überblick

Der Begriff Sittenwidrigkeit schnell erklärt:

  • Nichtigkeit einer Bankbürgschaft
  • Vertrag gegen die in einer Gesellschaft geltenden Sitten
  • mögliche Folge: Schadensersatzpflicht

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