Kommt die Pflicht für die Elementarschadenversicherung? Aktuelle Quote und künftige Regelungen

Pflicht für Elementarschadenversicherung – Wenn eine Naturkatastrophe die Immobilie beschädigt, ist es sinnvoll ein Elementarschadenversicherung zu haben. Bei dieser erhalten Sie als Eigentümer eine Prämie, um den Schaden wieder auszugleichen. Seit dem Hochwasser im Sommer 2021 gibt es Befürchtungen, dass sich solche Naturereignisse verschlimmern. Daher gibt es jetzt erste Überlegungen eine Pflicht für die Elementarschadenversicherung einzuführen. Was das genau für Sie bedeutet, das erfahren Sie hier!

Was ist eine Elementarschadenversicherung?

Bis zum Jahresende soll es eine Regelung für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden geben. Diese würde Umweltkatastrophen, wie die Flut im Juli 2021 mit einschließen. Mit der Pflicht für eine solche Versicherung sollen dann mehr Gebäude gegen diese Art von Naturkatastrophen geschützt sein.

Eine Elementarschadenversicherung schließt folgende Katastrophenfälle mit ein:

  • Starkregen
  • Überschwemmung
  • Hochwasser

Bei einer solchen Katastrophe schützt die Elementarschadenversicherung:

Aktuelle Quote: Wenige Häuser sind versichert

Da allerdings die Quote der versicherten Gebäude in den meisten Bundesländern unter 53% liegt, gehen viele Experten davon aus, dass die Bewohner Deutschlands nicht ausreichend gegen eine solche Katastrophe geschützt sind. Baden-Württemberg geht mit 94% mit gutem Beispiel voran, während alle anderen hinter den 53% von NRW zurückbleiben.

Diese Zahlen zeigen, dass zu wenige Häuser eine Elementarschadenversicherung haben:

  • Meiste Bundesländer unter: 53%
  • Einzig Baden-Württemberg: 94%
  • Sonst alle unter NRW mit: 53%

Unklarheiten: Diese Punkte sind noch unsicher!

Bis Ende des Jahres müssen allerdings noch die rechtlichen Anforderungen geklärt werden. Einige Verbraucherschützer befürchten, dass die Verpflichtung zur Versicherung die Grundrechte verletzt. Zusätzlich wird befürchtet, dass die Pflicht nur mit Einschränkungen umgesetzt werden kann. Dabei gilt einmal die Einschränkung, dass nur hochgradig gefährdete Gebäude oder Neubauten eine solche Versicherung haben könnten. Andere Gebäude wären dann nicht versichert.

Dabei ist auch noch unklar, ob es für verschiedene Risikogebiete unterschiedliche Versicherungssätze geben soll.

Diese Fragen müssen im Fall der Pflichtversicherung noch geklärt werden:

  • Diese Versicherung = Verletzung der Grundrechte?
  • Nur besonders gefährdete Gebäude & Neubauten?
  • Risikogebiete einen anderen Versicherungssatz?

Aktuelle Regelungen bei den Versicherungen

Momentan ist es so, dass sich die Prämien, welche die Versicherung im Schadensfall zahlt, nach einer “Gefährdungsklasse” richten. Diese stuft ein, wie gefährdet das Haus ist. Dabei kann es bei einer hohen Gefährdungsstufe auch sein, dass ein hoher Eigenanteil anfällt. Die Versicherung möchte in diesem Fall nicht ausschließlich die komplette Haftung tragen.

Gefährdungsstufen unterscheiden sich zum Beispiel nach Hochwassergefahr. Eine Region, die mindestens einmal in 10 Jahren Hochwasser hat, ist in der höchsten Kategorie. Gebiete, wo noch nie Hochwasser vorkam, sind dagegen in der niedrigsten Kategorie.

Der aktuelle Stand bei den Versicherungen sieht so aus:

  • Prämien richten sich nach “Gefährdungsklasse”
  • Schätzt Gefährdung für das Gebäude ein
  • Hohe Gefährdungsklasse = Eigenanteil

Zukunftsaussicht & Forderung des GVD

Auch wenn vorerst das Interesse an einer solchen Versicherung zunahm, dann scheint es mit einem größeren zeitlichen Abstand wieder geringer zu werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GVV) regt nun Bauverbote in besonders gefährdeten Regionen an und möchte eine Absicherung in neuen Bauverträgen einführen. So würden wir wieder zur Elementarschadenversicherung zu kommen.

Anwalt prüft Kaufvertrag vor Unterschrift (Notartermin)

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