Gas-Abschlagszahlung im Dezember vom Staat / Informationen für Eigentümer & Vermieter

Gas-Abschlagszahlung – Seit längerer Zeit berät die Bundesregierung über Entlastungsmaßnahmen für Bürger und Bürgerinnen angesichts der extrem hohen Energiepreise. Geplant ist sowohl kurzfristige Soforthilfen, als auch eine langfristige Entlastung. Derzeit wird eine Einmalzahlung im Dezember verhandelt, auch ein eine Gaspreisbremse ist im Gespräch. Wie die Sonderzahlung 2022 für Eigentümer und Mieter ablaufen soll und wie hoch der Abschlag sein wird, erfahren Sie hier.

Gas Abschlag: Politik diskutiert über Experten-Vorschläge

Am Montag, den 10.10.2022, haben Experten aus der eingesetzten Gas-Kommission einen Vorschlag zu Entlastungsmaßnahmen der Regierung vorgelegt. Diese Vorschläge müssen jetzt Zeitnah vom Gesetzesgeber geprüft und umgesetzt werden, damit sie auch im geplanten Zeitraum greifen können. Erfahren Sie jetzt, was die Kernpunkte des Vorschlags sind.

Experten schlagen zweistufige Entlastung vor.

Damit sowohl private Haushalte als auch Unternehmen finanziell leistungsfähig bleiben, wurde am Montag ein zweistufiges Entlastungsmodell vorgeschlagen.

Der Vorschlag umfasst:

  1. Einmalige Gas-Abschlagszahlung im Dezember
  2. Gaspreisbremse ab Januar 2023 bzw. April 2023

Private Gaskunden und kleine Unternehmen sollen in der ersten Entlastungsstufe unterstützt werden und im Dezember eine Einmalzahlung vom Staat erhalten. In der zweiten Stufe sollen im Januar 2023 erst Industrieunternehmen von der Gaspreisbremse profitieren, ab April 2023 soll die Preisbremse auch für Privathaushalte gelten.

Schauen wir uns zunächst die Einmalzahlung im Dezember genauer an.

Wie hoch wird die Einmalzahlung im Dezember sein?

Laut Vorschlag soll der Staat die Abschlagszahlung im Dezember 2022 von direkten Gaskunden (=Eigentümer!) übernehmen. Damit Verbraucher nicht auf die Idee kommen, in diesem Zeitraum verschwenderisch mit dem Gas umzugehen, sollen nicht die Kosten für den tatsächlichen Gasverbrauch im Dezember 2022 übernommen werden, sondern die Einmalzahlung soll sich auf den Septemberabschlag beziehen.

Das bedeutet:

  • Einmalzahlung wird im Dezember 2022 ausgezahlt
  • erstattet wird nicht der tatsächliche Gasverbrauch im Dezember
  • der Abschlag bezieht sich auf den September 2022 Abschlag

Die gezahlten Abschläge sind jeden Monat gleich hoch und bemessen sich am Vorjahresverbrauch (Verbrauch von 2021). Dementsprechend können Sie selbst nachschauen, wie hoch Ihre Einmalzahlung sein wird. Als Vermieter können Sie auf Ihrem Bankkonto oder im Portal des Gasanbieters lässt nachprüfen, wie hoch der Abschlag im September 2022 war.

Wer im September einen niedrigen Abschlag gezahlt hat, erhält eine niedrige Einmalzahlung.

In der Regel hängt die Höhe des Abschlags und damit auch die Verbrauchhöhe vor allem von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Wohnungsgröße ab. Der Abschlag fällt auch dann niedriger aus, wenn Haushalte besonders energiesparend leben und zum Beispiel weniger heizen.

Wer bislang gespart hat, bekommt also weniger Hilfsgelder vom Staat.

Wer erhält die Abschlagszahlung im Dezember vom Staat?

Als Eigentümer sind sie in der Regel Direktkunde bei Ihrem Gasanbieter und erhalten die Gas-Abschlagszahlung daher direkt vom Staat. Bei zentral beheizten Mietshäusern erhalten Vermieter zunächst die Entlastungszahlung. In der Nebenkostenabrechnung soll die Gutschrift dann vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden.

Dass Mieter die Zahlung nicht selbst direkt erhalten liegt daran, dass die Abschläge für Mieter teilweise noch gar nicht gestiegen sind, der Vermieter aber schon die höheren Gaspreise zahlt. Die Zahlung an den Vermieter soll also Liquiditätsprobleme auf Vermieterseite entgegenwirken.

Wer erhält die Abschlagszahlung?

  • Eigentümer, die direkte Gaskunden sind
  • Vermieter von zentral beheizten Mietshäusern
  • Mieter erhalten die Gutschrift später über die Nebenkostenabrechnung.

Dann werfen wir jetzt einen Blick auf die vorgeschlagene Gaspreisbremse.

Gaspreisbremse: Informationen und Geltungsdauer

Ziel der Gaspreisbremse soll es sein, die hohen Gaspreise zu senken und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas zu gewährleisten. Aber wie soll die geplante Gaspreisbremse aussehen?

Funktionsweise der Gaspreisbremse:

Die Gaspreisbremse funktioniert so, dass für 80% des Jahresverbrauchs, den der Gasversorger im September 2022 für den jeweiligen Gasanschluss angenommen hat, ein fester Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde entfällt.

Verbraucht man mehr, als die angenommenen 80% des Jahresverbrauchs, wird für den hinausgehenden Anteil der mit dem Gasanbieter im Vertrag vereinbarte Betrag fällig.

Für wen und bis wann gilt die geplante Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse soll für sogenannte Standardverbraucher (SLP) gelten, die in der Regel einen Jahresverbrauch von höchstens 1 bis 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas haben. Das betrifft Privathaushalte und viele kleine bis mittelständige Unternehmen aus dem Bereich Handwerk, Gewerbe, Handel und Dienstleistung.

Gaspreisbremse gilt für:

  • private Haushalte
  • kleine bis mittelständige Unternehmen

Da eine solche Maßnahme eine gewisse Planungszeit in Anspruch nimmt, soll die Gaspreisbremse frühestens ab dem 1. März 2023 in Kraft treten und bis zum April 2024 laufen.

Laufzeit im Zeitraum von März 2023 bis April 2024.

Insgesamt soll die Maßnahme also 13 Monate gelten.

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