Mietkaution (Wiki, Definition)

Mietkaution – Die Mietkaution wird zu Beginn des Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt und soll diesen gegenüber Mietschäden absichern. Sie darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Es gibt verschiedene Arten der Mietkaution, z.B. die Barkaution, die Bankbürgschaft oder die Mietkautionsversicherung.

Lesen Sie hier mehr zu Mietertrag, Mieterhöhung und Mietrecht.

Mietkaution Definition

  • es gibt verschiedene Arten von Mietkautionen
  • zu Beginn des Mietverhältnisses fällig

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