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Kaufpreis (§3) – Kaufvertrag Haus & Wohnung

Kaufpreis (§3) im Kaufvertrag - Regelungen bezüglich des Kaufpreises und der Fälligkeit der Zahlung befinden sich im dritten Paragraphen des Kaufvertrags. Hier wird die Kaufpreissumme bestimmt und die Voraussetzungen für die Fälligkeit des Betrags definiert. Daneben befinden sich Regelungen zu einem möglichen Zahlungsverzug in dieser Norm, sowie die (optionale) Klausel zur sofortigen Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung bei nicht fristgerechter Zahlung.

Kaufpreis im Immobilienkaufvertrag

Hier finden Sie § 3 Kaufpreis im Kaufvertrag. Dieser folgt nach § 2 Grundbuchangaben (Kaufvertrag).

Die Inhalte des §3 im Überblick

Der §3 des Muster-Kaufvertrags beschäftigt sich mit

  • Höhe und Fälligkeit des Kaufpreises
  • Voraussetzung für die Fälligkeit
  • nicht fristegerechte Zahlungen
  • Verzugszins und Schadensersatz
  • Zwangsvollstreckungsklausel

Unverbindliches Muster

Unsere Vorlagen und Muster verschaffen Ihnen einen Eindruck, welche Inhalte und Regelungen im jeweiligen Dokument enthalten kann. Diese Muster von immobilien-erfahrung.de erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, berücksichtigen keine Besonderheiten und sind ohne Anpassung an Ihren individuellen Fall nicht verwendbar.

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§ 3 Kaufpreis - Auszug

Unverbindliches Muster - Auszug aus unserem Muster Kaufvertrag Immobilie.

© immobilien-erfahrung.de

Auszug Text Muster: Kaufpreis

§ 3 Kaufpreis

(1) Der Gesamtkaufpreis hat die Höhe wie in der Anlage aufgeführt.

- dieser Betrag nachfolgend "Gesamtkaufpreis" genannt -

(2) Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises ist, dass

  • alle zur Rechtswirksamkeit dieses Vertrages erforderlichen Erklärungen und Nachweise vorliegen und
  • die Auflassungsvormerkung für den Käufer an der vereinbarten Rangstelle eingetragen ist oder beantragt ist und sich nach der beim Grundbuchamt elektronisch geführten Antragsliste ergibt, dass keine anderen Anträge ohne Mitwirkung des Käufers gestellt sind, und
  • die Unterlagen zur Löschung aller nicht übernommenen und der Vormerkung im Rang vorgehenden Belastungen vorliegen und
  • die Verwendung der vorgenannten Unterlagen und die Löschung im Grundbuch aus Mittel des Kaufpreises möglich ist.

(3) Der Kaufpreis ist fällig 7 Tage, nachdem

  • der Notar dem Käufer bestätigt hat (Datum des Poststempels), dass die vorstehenden Voraussetzungen für die Fälligkeit des Kaufpreises eingetreten sind,

jedoch nicht vor dem

  • Der Kaufpreis ist nach den Weisungen des Notars zu zahlen. Soweit erforderlich, ist er nicht an den Verkäufer auszuzahlen, sondern zur Lastenfreistellung zu verwenden. Insoweit kann er nicht an Dritte abgetreten werden.
  • Für die Einhaltung der Fälligkeit ist die Gutschrift entscheidend.

(4) Hinweis: Bei nicht fristgerechter Zahlung kommt der Zahlungsverpflichtete auch ohne besondere Mahnung in Verzug, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.

(5) Sollte sich die Fälligkeit des Kaufpreises aus Gründen verzögert, die der Verkäufer zu vertreten hat, so ist der Verkäufer zum Schadensersatz verpflichtet.

(6) Der Käufer unterwirft sich gegenüber dem Verkäufer wegen des Gesamtkaufpreises nebst jährlichen Zinsen ab heute in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.

Mit einer vollstreckbaren Ausfertigung kann der Verkäufer ohne Klage gegen den Käufer vollstrecken. Deshalb darf sie nur verlangen, wenn und soweit der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist; diese Voraussetzung kann der Notar nicht prüfen.

Der Notar darf dem Verkäufer auf Verlangen eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen, jedoch

  • erst zwei Wochen, nachdem er dies dem Käufer schriftlich angekündigt hat (Datum des Poststempels), und
  • nur gemäß der Fälligkeitsmitteilung des Notars und nicht vor dem Zeitpunkt der frühesten Fälligkeit, soweit deren Voraussetzungen vom Notar festzustellen sind, und
  • hinsichtlich der Zinsen erst für die Zeit ab Vorliegen der frühesten Fälligkeit, soweit deren Voraussetzungen vom Notar festzustellen sind.

(7) Der Anspruch des Käufers auf Verschaffung des Eigentums so- wie der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises verjähren in dreißig Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Auszug PDF Muster: Kaufpreis

Kaufvertrag: Muster für Haus & Wohnung

Was steht in einem Kaufvertrag (Immobilie)? Insgesamt finden Sie im regulären Kaufvertrag 9 Paragrafen, vom Kaufobjekt und Vertragsparteien, über die Grundbuchangaben, Kaufpreis, Vertragsabswicklung bis zu Kosten und Steuern beim Hauskauf, bzw. Wohnungskauf.

Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Auflassung:

  1. Kaufobjekt, Vertragsparteien
  2. Grundbuchangaben
  3. Kaufpreis
  4. Nutzungsübergang
  5. Beschaffenheit des Kaufobjekts, Rechte des Käufers bei Mängeln
  6. Anliegerkosten
  7. Vertragsabwicklung
  8. Kosten, Steuern
  9. Grundbucherklärungen

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